Eigentlich müsste der Verein ihn (bzw. seinen Vater) wirklich auf Schadensersatz verklagen.
Man könnte den Spieler selber verklagen auf Schadensersatz. Dazu müsste aber nachgewiesen werden, dass der Vorgang, der das uneingeschränkte Nutzen des Rechts an der Spielberechtigung über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinweg einschränkte, dem Vertragspartner SV Bayer 04 GmbH verschwiegen, bzw nicht bekannt sein konnte.
a) dürfte schwer werden, weil irgendjemand in der Geschäftsleitung des SV sicher über den Vorgang etwas wusste. Warum das Wissen darum nicht bei der Preisfindung für das Recht eingeflossen ist........???????
b) Die GmbH sicher darauf verzichten wird, man muss Artisten noch bei Laune halten..............