Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.
Nach dem Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 14. Februar 2015 wurde aus dem Leverkusener Zuschauerblock ein gefüllter Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichtergespanns geworfen. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 21. Februar 2015 im Leverkusener Zuschauerbereich sechs Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.