Bevor ich den Artikel gelesen habe, dachte ich, es ginge um irgendeine Nicht-EU-Spieler-Regelung der UEFA, aber dass die Arbeitserlaubnis an A-Länderspiele gekoppelt ist... was für ein Schwachsinn.
Der große Schwachsinn ist ja das es 75% von der Platzierung des Verbandes sein müssen. Das hieße ein Brasilianer bräuchte nur 2 oder 3 Landerspiele während Bailey ca. 35 Länderspiel braucht.
Das wäre auf jeden fall ein Klagepotenzial bei der Gleichberechtigung. Zumindest in der EU