Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Vor der Bundesligapartie gegen Borussia Mönchengladbach am 28. Januar 2017 wurden im Leverkusener Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Eine befürchtete Blocksperre ist somit ausgeblieben....