Wendell: laut Regel: "Behindern des Gegners liegt vor, wenn sich ein Spieler in den Weg eines Gegners stellt, ihn auflaufen lässt oder zum Abbremsen oder zu einer Richtungsänderung zwingt, wobei der Ball für beide Spieler nicht in spielbarer Distanz ist." Also indirekter Freistoß.
Aber war der Ball nicht in spielbarer Distanz? Wenn der Gegenspieler sich den Ball an Wendell vorbeilegt und der ihn dann zu Fall bringt, kann es doch eigentlich keinen Unterschied geben, ob er das nun per Grätsche oder Bodycheck gemacht hat.
Für mich waren das gestern drei klare Fehlentscheidungen, bei denen der VAR hätte eingreifen müssen. Selbst wenn Gräfe bei einem Review bei seiner Meinung geblieben wäre.