Corona Virus - die Diskussion

  • Kann man echt nicht oft genug posten. Danke Pascale.

    Der Einzeller wird das alles abfeiern, was dort steht….


    Das Schlimme ist ja, dass die meisten Wähler dieser Witz Partei am Ende selbst in die Röhre schauen werden….Das Wahlprogramm von denen ist ja quasi nicht ansatzweise auf den größten Teil der eigenen Wählerschicht zugeschnitten….Ganz im Gegenteil :LEV14

  • Jetzt seid IHR dran!

    Ich muß zugeben, daß dieser "Zwischenruf" eine Neigung in Richtung Zynismus hat, die man falsch deuten könnte. Deshalb lag das Video auch einige Wochen lang herum; ich konnte mich nicht recht entscheiden, ob man es richtig versteht. Aber irgendwann muß es raus

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Jetzt liegt es an EUCH!

    Zugegeben, dieser Beitrag, mag für manche Person etwas verbissen erscheinen, anderen sauer aufstoßen. Aus diesem Grund habe ich das Video auch einige Wochen lang liegen lassen; ich war mir unsicher, ob es richtig verstanden wird. Aber heute muss es dann doch veröffentlicht werden.

    Besonders was er mit dem Ball macht und der Mittelteil, Hammer! Anders als andere, echt (ein Mensch) 1.Klasse.

    "Die Spieler wissen, dass ich keine Konzessionen mache. Sie müssen sich in die Mannschaft reinboxen. Das geht nur über die Leistung. Es gibt nichts Anderes" - Don Jupp

  • Impfschaden nach Covid-Impfung: Unfallversicherung lehnt Leistung ab


    Nach einem Impfschaden durch die Corona-Impfung wollte eine Frau Leistungen aus ihrer Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Der Versicherer verweigerte jedoch die Zahlung mit Verweis auf eine Ausschlussklausel. Der Versicherungsombudsmann wurde eingeschaltet.


    In seinem Jahresbericht stellt der Versicherungsombudsmann auch einen Fall vor, bei dem es um die Frage, ob die Unfallversicherung nach einem Impfschaden durch die Covid-19-Impfung leisten muss, ging. Die Beschwerdeführerin hatte nach der Impfung körperliche Schäden erlitten und diese als unfallbedingten Dauerschaden bei ihrem Unfallversicherer geltend gemacht. Der Versicherer verweigerte jedoch die Leistung mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen.

    Hintergrund

    Die Beschwerdeführerin ließ sich gegen das Corona-Virus impfen und erlitt laut ärztlicher Einschätzung einen Impfschaden. Diese gesundheitlichen Folgen wollte sie als unfallbedingten Dauerschaden bei ihrer Unfallversicherung geltend machen. Der Versicherer berief sich auf den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Ausschlusstatbestand, der besagt, dass für Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person kein Versicherungsschutz besteht. Zu diesen Heilmaßnahmen zählen auch Impfungen.

    Argumentation der Beschwerdeführerin

    Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus eine Verteidigungs- oder Rettungshandlung darstelle. Der Vertrag enthielt nämlich einen erweiterten Unfallbegriff, wonach als Unfälle auch Gesundheitsschäden gelten, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.

    Entscheidung des Ombudsmanns

    Der Ombudsmann stellte klar, dass die Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht verstehen kann. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird die Verteidigungs- und Rettungsklausel so verstehen, dass damit Situationen der Verteidigung oder Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bei einer aktuellen Gefahr gemeint sind. Eine Impfung hingegen dient primär dem Eigenschutz und erst nachrangig dem Ziel, eine Infektion und deren Übertragung auf andere zu vermeiden.

    Die Möglichkeit einer Übertragung auf eine andere Person stellt ein Risiko dar, aber keine konkrete und unmittelbare Gefahr. Der Ombudsmann konnte daher den Einwand des Versicherers, dass der Ausschlusstatbestand bei Heilmaßnahmen und Eingriffen vorliege, nicht entkräften und bestätigte die Entscheidung des Versicherers.


    Fazit

    Dieser Fall zeigt, dass Impfschäden nach einer Covid-19-Impfung nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt sind, wenn in den Versicherungsbedingungen Heilmaßnahmen und Eingriffe explizit ausgeschlossen sind. Versicherungsnehmer sollten daher die genauen Bedingungen ihrer Unfallversicherung kennen und verstehen, welche Risiken abgedeckt sind und welche nicht.


    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Das Schlimme ist ja, dass die meisten Wähler dieser Witz Partei am Ende selbst in die Röhre schauen werden….Das Wahlprogramm von denen ist ja quasi nicht ansatzweise auf den größten Teil der eigenen Wählerschicht zugeschnitten….Ganz im Gegenteil :LEV14

    Ach, vielleicht ist es auch einigen Wählern bewusst und sie sind bereit an der ein oder anderen Stelle zu verlieren und Opfer zu bringen um dafür wieder einige andere Dinge zurück zu bekommen wie z.B. die Kontrolle über das eigene Land. Einen starken Staat, der wieder für Recht und Ordnung sorgt. Wie es uns die letzten Jahrzehnte hier ergangen ist - quasi nur bergauf - wird es ohnehin nicht weiter laufen. Dafür haben 16 Jahre lang Merkel viel zu viel Schaden angerichtet - es wurde ganze Arbeit geleistet.

  • Die Kontrolle über das eigene Land ? In welchem Kriegsgebiet lebst du nochmal?


    Ich glaube es wäre immens wichtig für den ein oder anderen stählernen Elch erstmal die Kontrolle über sein Leben wieder zu erlangen….