a.A. BVerfG und die große Mehrheit der Verfassungsrechtler. Der Staat hat seinen Bürgern gegenüber eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht, der er gerade nachkommt. Da die Maßnahmen auch nur über einen relativ kurzen Zeitraum befristet sind, um Leben/Gesundheit der Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen, sind die Maßnahmen verhältnismäßig und angemessen
Und das Bundesverfassungsgericht?? Das den Antrag von Frau Bahner für unzulässig gehalten! Unzulässig!!! Hast Du das gehört?
Und die Entscheidung zum Gottesdienstverbot ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Im Baumarkt wird man über den Haufen gerannt und ein Gottesdienst darf noch nicht einmal unter strengen Auflagen stattfinden. Ich glaube, die Väter unseres Grundgesetzes würden das zumindest merkwürdig finden.