Zur Verfassungsmäßigkeit etwaiger Vorschriften ...
Alles richtig, bezieht sich aber doch eher auf Hintergründe zu Entscheidungen und Arbeitsweise des BVerfG. Da Du auf mein Posting antwortest, wollte ich das gerne hervorheben.
Denn viele Menschen meinen, sie müssten das alles verstehen und durchdringen wenn sie eine Verfassungsbeschwerde erheben möchten. Das ist aber nicht der Fall. Mann muss vor allem begründen, wie ein Rechtsakt einen in seinen Grundrechten beeinträchtigt. Übrigens braucht man weder beim Bundesverfassungsgericht noch beim Verfassungsgerichtshof NRW einen Anwalt. Die Beschwerde ist kostenfrei.
Dies nur zur Erläuterung für stille Mitleser. Deine Ausführungen soll meine Explikation nicht schmälern, sondern bekräftigen.