Corona Virus - die Diskussion

  • Deine Aversion für meine persönlichen Verhältnisse ist etwas speziell. Davon ab: Die Vorstellung, dass sich Freiheitsspähren überlappen (und nicht etwa trennscharf nebeneinander verlaufen) ist wohl eher allgemeiner Natur, siehe Differenzierung in der Grundrechtsdogmatik zwischen Rechtseingriff und Rechtsverletzung. Insofern ist das ein untauglicher Versuch hier mit Wechsel auf philosophische Ebene eine unwahre Aussage zu retten.

    Woran merkste, das einer versucht Jura zu lernen? Er erzählts einem :). Ich würde dir ja eine Eichung des Wertekompasses vorschlagen, aber du bist so verliebt in deine juristische Kellersphäre, dass dich das offenkundig überfordert. Dann bleib weiter bei deiner Verwertungsdisziplin, die Vorgedachtes ausschließlich konsumiert und zuweilen pervertiert, aber versuch doch bitte nicht dir weiter selbst den Anstrich komplexen Auseinandersetzens zu verleihen, da kommt nämlich eigentlich nur: "buhääää, aber mein Buch hier sagt ich hab Recht ;) ...wuhääää". Um das aber noch kurz festzuhalten: Hast du nicht, insbesondere nicht derart selbst verliehen wie hier vorgetragen. Ich empfehle Kants Rechtslehre (oder oder oder), wenn du demnächst vielleicht auch mal was zitieren willst, zu dem es auch eine Quelle gibt. Hoffe das war dir nicht wieder "zu speziell" :).

    Ehrlichgesagt nicht. Die Grundstufe ist Maskenpflicht indoor.

    zu 4. Vielleicht seid ihr einfach dumm? Oder habt nichts mitbekommen die letzten Jahre? An dem Tag an dem es erlaubt wird, werden zahlreiche Länder die Maskenpflicht anordnen du dum*** M**g*. Punkt

    PS:Wow, “lucioforever” hat mich ignoriert. Wie soll ich nur weiterleben?

    Bist du jetzt auch so ein Fall von "Der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen"? Mega auch, wie gut du in Erdkunde aufgepasst hast, aber um deine Frage zu beantworten (Aaaaachtung: es sind mehr als 2 Variablen im Spiel): Ja, berücksichtigt man die Varianten, den zeitlichen Verlauf, die Impf- und Durchseuchungsquote, die Intensivkapazitäten usw. usf., dann ist zumindest von einer anderen Virussituation auszugehen. Und ob Länder immer evidensbasiert entscheiden (gerade fällt ein Virologe lachend tot vom Stuhl), ist dabei noch gar nicht diskutiert worden. Aber mach mal. Wessen Geistes Kind du bist, hast du ja in deiner "Sternchenformulierung" schon zum Besten gegeben: Abfuck :).

    "Die Spieler wissen, dass ich keine Konzessionen mache. Sie müssen sich in die Mannschaft reinboxen. Das geht nur über die Leistung. Es gibt nichts Anderes" - Don Jupp

  • Bei 20-25 Cent pro kWh für Gas und 40-45 Cent pro kWh für Strom werden wir im Winter eh Alle zu Hause bleiben und einsam im Dunkeln frieren. Welches Restaurant/Kino usw. wird sich diese Energiekosten leisten können? Also brauchen wir schon deshalb keine weitere Impfung.

  • Es gibt keine Pflicht, das ist eine deiner vielen Lügengeschichten.

    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt weiter für Ärger. Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) hat jetzt an seine ungeimpften Mitarbeiter appelliert, nicht zu kündigen. In dem Schreiben, das der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es, man bitte „alle betroffenen Mitarbeiter, die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und ihrerseits keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen“. Unterschrieben ist die interne Mitteilung von Oliver Kölbl, er ist ärztlicher Direktor des Klinikums.


    Die Deutschen Krankenhausgesellschaft plädiert unterdessen für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Nach jetzigen Erkenntnissen sei die Impfpflicht „weder sinnvoll noch vermittelbar“, sagt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer kürzlich dem RND. Man habe sich zunächst zwar für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen, weil „wir in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen sind“ und „Studien eine weitgehende sterile Immunität erwarten“ ließen. Aber, so Neumeyer weiter: „Mit der Omikron-Variante ist diese Erwartung hinfällig geworden.“


    Kritisch äußerte sich auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Schon vor Vollzug am 16. März war klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Erwartungen der Befürworter nicht erfüllen kann“, sagte er laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks. Auch ein Geimpfter gebe das Virus weiter,

    >>>Berliner Zeitung

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Karl Lauterbach zeigt am Freitag seinen digitalen Impfnachweis. Eine Überprüfung per CovPassCheck ergibt: Die letzte Impfung war demnach im November 2021.


    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist nach eigenen Angaben viermal geimpft. Das hat er mehrfach mitgeteilt, zuletzt als er seine Corona-Infektion bekannt gab. Wann das war, wollen weder er noch sein Ministerium auf Nachfrage sagen. Eine Überprüfung seiner digitalen Impfzertifikate mit der App CovPassCheck ergab jetzt, dass zumindest die letzte digital vermerkte Impfung vor 271 Tagen stattgefunden hat, also Mitte November 2021. Sie ist als „Auffrischungsimpfung“ vermerkt.


    Ob die Impfung vor 271 Tagen die dritte oder vierte Impfung des Gesundheitsministers war, ist per CovPassCheck zwar nicht ersichtlich. Sollte die App von Lauterbach aber tatsächlich alle erfolgten Impfungen dokumentieren, würde das bedeuten, dass Lauterbach – der nach eigenen Angaben viermal geimpft ist – bereits im November 2021 zum vierten Mal geimpft wurde. Damals war die vierte Impfung zumindest offiziell aber noch kein Thema.

    Eine weitere Möglichkeit: Karl Lauterbach hat die vierte Impfung später erhalten, aber nicht in seinen digitalen Impfnachweis übertragen.


    Zuletzt wollte die Journalistin Janina Lionello des Nachrichtenformats „Achtung, Reichelt!“ wissen, wie lange die letzte Impfung von Lauterbach zurückliegt. Das Bundesgesundheitsministerium verweigert diese Auskunft nach Lionellos Angaben. Sie zitiert einen Sprecher des Ministeriums: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht in Details zu medizinischen Angelegenheiten gehen können.“


    >>>Berliner Zeitung


    Falls demnächst wieder wildfremde Menschen den sogenannten "Impf"status glauben abfragen zu müssen, so kann man denen ja den Satz des Ministeriums vorlesen...

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Das war doch nur, weil seine letzte Impfung noch nicht in die CWA eingetragen wurde. Mensch, Caminos, da war einfach noch keine Zeit für. Im November 21 das war eine Auffrischungsimpfung (also die dritte, die damals noch gar nicht vorgesehen war, aber auch das ist natürlich wichtig gewesen.

    "Der spielt so, wie seine Frisur ist ..." TBG, 29.07.2020 ...

  • Erst wenn der Karl nachzieht. :LEV19

    Darauf kannst du lange warten. Corona können in Deutschland nur die Menschen beenden, indem sie noch weniger die Regeln beachten und sich nicht mehr impfen lassen, wenn nicht unbedingt medizinisch notwendig. Wie soll Karl diesen Zustand der dauerhaften Warnung denn noch aufheben ohne sich völlig lächerlich zu machen? Mindestens mal die Masken werden in Deutschland Alltag werden, 100%. Damit lässt sich auch super Geld verdienen.

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch angezeigt. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag.

    Demnach soll von Storch nach Lauterbachs Rede zum Infektionsschutzgesetz in Richtung Regierungsbank geschaut, Augenkontakt zum Minister gesucht und laut vernehmlich die Worte „Sie sind völlig irre!" geäußert haben. Begleitet sei das gewesen von einer kreisrunden Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn, was Lauterbach als „einen Vogel zeigen“ interpretiert habe.

    Als Zeugen seien in der Anzeige bei der Polizei Berlin Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales, Annette Kramme (SPD), angegeben.

    >>>Faz


    Von Storch teilte am Freitag mit, dass sie ihrerseits Lauterbach wegen eines Verstoßes gegen § 164 StGB angezeigt habe, also wegen "falscher Verdächtigung". Von Storch teilte mit: "Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden", dem stehe Art. 46 Abs. 1 GG entgegen. Dort heißt es: "Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen."

    >>>beck

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)