Corona Virus - die Diskussion

  • Nun, Willibert sollte seine Meinung hier kundtun dürfen. Allerdings sollte er nicht die Hälfte weglassen, geht es doch bei der Einlassung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück nicht um eine allgemeine Prüfungsanfrage, sondern explizit um die Pflege-Impfpflicht. Daher wird die Klage eine Pflegehelferin gegen das gegen sie verhängte Arbeitsverbot (weil sie weder einen Impf- noch Genesenennachweis und auch kein Attest vorlegen konnte, dass sie nicht geimpft werden konnte) nochmals überprüft.

    Vollständigkeit? Eine(!) Pflegehelferin geht mal gar nicht. "Files", nicht Jahrhunderte sowieso verfügbare, profane Akten. Ohne Drama hört sich das doch so verflixt normal an, fehlt die Würze der Verschwörung. Sollte etwa der millionenfache Mord an Geimpften einfach so unter den Teppich gekehrt werden?

    Der Versuch die totale Kontrolle für die blutsaugenden Echsen zu erringen, ungesühnt bleiben?

    Nee, nee, wo kommen wir denn da hin? Letztlich kommt dann vielleicht nur noch ein Bömbchen mit Schleifchen dabei raus...

  • Bei Willis Beitrag zur geplatzten Bombe fehlen eindeutig viele ❗❕❗❗❕❕❗❕❗❗❕und 💥💥💥💥💥 und 💣💣💣💣💣💣.

    Du hast das Lach-Emoji-Dauerfeuer vergessen....Willi ist auch der einzige, der vermeintliche Verbrechen an der Menschheit mit Verwaltungsrecht lösen will und Bomben anzündet, die dann aber von anderen hochgejagt werden müssen. Die Logik hätte mir einige Nintendo-Highscores ordentlich verhagelt.


    Nun, Willibert sollte seine Meinung hier kundtun dürfen. Allerdings sollte er nicht die Hälfte weglassen, geht es doch bei der Einlassung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück nicht um eine allgemeine Prüfungsanfrage, sondern explizit um die Pflege-Impfpflicht. Daher wird die Klage eine Pflegehelferin gegen das gegen sie verhängte Arbeitsverbot (weil sie weder einen Impf- noch Genesenennachweis und auch kein Attest vorlegen konnte, dass sie nicht geimpft werden konnte) nochmals überprüft.

    Danke.

    "RKI-Files" ist auch so ein feuchtes Höschen-Bingowort für die richtige Bubble...f***...jetzt macht der Boniface-Jubel endlich Sinn! (ach und das diskutierte Lied ist auch Scheiße, super amelodisch ...ich glaub, jetzt hab ich alle Triggerthemen der vergangenen Tage hier in den Thread verlegt, dankt mir später).

    "Die Spieler wissen, dass ich keine Konzessionen mache. Sie müssen sich in die Mannschaft reinboxen. Das geht nur über die Leistung. Es gibt nichts Anderes" - Don Jupp

  • Das Bemerkenswerte an dem Vorlagebeschluss ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsgemäßheit der Impfpflicht bereits bejaht hat. Das Verwaltungsgericht aber hat Zweifel daran, ob dem Bundesverfassungsgericht damals wirklich alle entscheidungsrelevanten Informationen vorlagen oder ob Infos, die in den RKI-Files dokumentiert sind, verschwiegen wurden. Ein Vorwurf an den Bund. Sogar ein möglicher Prozessbetrug steht im Raum.

    Bemerkenswert finde ich, wie du durch das Weglassen bestimmter Fakten einen allgemeingültigen Vorgang suggerierst. In meinen Augen hast du diese Dinge bewußt weggelassen und zudem scheint der Konjunktiv einer deiner besten Freunde zu sein.

  • Du hast das Lach-Emoji-Dauerfeuer vergessen....Willi ist auch der einzige, der vermeintliche Verbrechen an der Menschheit mit Verwaltungsrecht lösen will und Bomben anzündet, die dann aber von anderen hochgejagt werden müssen. Die Logik hätte mir einige Nintendo-Highscores ordentlich verhagelt.


    Danke.

    "RKI-Files" ist auch so ein feuchtes Höschen-Bingowort für die richtige Bubble...f***...jetzt macht der Boniface-Jubel endlich Sinn! (ach und das diskutierte Lied ist auch Scheiße, super amelodisch ...ich glaub, jetzt hab ich alle Triggerthemen der vergangenen Tage hier in den Thread verlegt, dankt mir später).

    Rayzeel...ich liebe dich. Deine Kommentare sind einfach geil. Und Olli sowieso.

  • Vollständigkeit? Eine(!) Pflegehelferin geht mal gar nicht. "Files", nicht Jahrhunderte sowieso verfügbare, profane Akten. Ohne Drama hört sich das doch so verflixt normal an, fehlt die Würze der Verschwörung. Sollte etwa der millionenfache Mord an Geimpften einfach so unter den Teppich gekehrt werden?

    Der Versuch die totale Kontrolle für die blutsaugenden Echsen zu erringen, ungesühnt bleiben?

    Nee, nee, wo kommen wir denn da hin? Letztlich kommt dann vielleicht nur noch ein Bömbchen mit Schleifchen dabei raus...

    Die Vorschrift, an deren Verfassungskonformität das Verwaltungsgericht Zweifel hat, betraf und betrifft Hunderttausende! Es geht auch nicht um Mord, sondern um die gesetzliche Pflicht zur Impfung. Aber Fakten interessieren Dich nicht.

  • Nach der Vorlage des VG Osnabrück beim Bundesverfassungsgericht steht für das Gericht auch eine zig tausendfache/zehntausendfache vorsätzliche Körperverletzung durch den verantwortlichen Bundesminister im Raum.


    Konkret hast du weggelassen, dass es hier "nur" um die Pflege-Impfpflicht geht und nicht etwa um die gesamten Maßnahmen. Konkret hast du weggelassen, dass es hier erstmal nur um eine Klage geht die überprüft werden soll. Was sich daraus ergibt oder ergeben könnte oder was eventuell sich daran anschließt hast du hingegen sehr ausführlich dargelegt. Um Dinge korrekt darzustellen, müssen sie im richtigen Kontext benannt werden.

  • Konkret hast du weggelassen, dass es hier "nur" um die Pflege-Impfpflicht geht und nicht etwa um die gesamten Maßnahmen. Konkret hast du weggelassen, dass es hier erstmal nur um eine Klage geht die überprüft werden soll. Was sich daraus ergibt oder ergeben könnte oder was eventuell sich daran anschließt hast du hingegen sehr ausführlich dargelegt. Um Dinge korrekt darzustellen, müssen sie im richtigen Kontext benannt werden.

    Ja, es geht um die gesetzliche Impfpflicht und zwar um die m.E. einzige gesetzliche Impfpflicht, die es für Corona gab. Was also habe ich weggelassen??? Ja, es geht um die Klage einer Person, doch das Bundesverfassungsgericht muss auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts über eine etwaige Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung entscheiden und wenn es die Verfassungswidrigkeit bejaht, gab es für alle!!! mit dieser gesetzlichen Regelung begründeten "Zwangsimpfungen" keine rechtliche Grundlage. Die Impfungen waren dann rechtswidrig, also eine tatbestandliche Körperverletzung.

  • Ja, es geht um die gesetzliche Impfpflicht und zwar um die m.E. einzige gesetzliche Impfpflicht, die es für Corona gab. Was also habe ich weggelassen??? Ja, es geht um die Klage einer Person, doch das Bundesverfassungsgericht muss auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts über eine etwaige Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung entscheiden und wenn es die Verfassungswidrigkeit bejaht, gab es für alle!!! mit dieser gesetzlichen Regelung begründeten "Zwangsimpfungen" keine rechtliche Grundlage. Die Impfungen waren dann rechtswidrig, also eine tatbestandliche Körperverletzung.

    Ich möchte nicht haarspalterisch sein, aber in dem Satz, den ich zitiert habe kam das Wort "Impfpflicht" nicht vor. Zudem gab es nicht nur in der Pflege eine Impfpflicht. Du hast dein Einleitungsstatement entweder fahrlässig oder (wie ich vermute) extra reisserisch formuliert und damit einen falschen Eindruck erweckt (erwecken wollen). Sachlich ist in jedem Fall anders. Aber, das war es jetzt von mir. Evtl. haben du und andere eine unterschiedliche Auffassung, die teile ich aber nicht.

  • Ja, es geht um die gesetzliche Impfpflicht und zwar um die m.E. einzige gesetzliche Impfpflicht, die es für Corona gab. Was also habe ich weggelassen??? Ja, es geht um die Klage einer Person, doch das Bundesverfassungsgericht muss auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts über eine etwaige Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung entscheiden und wenn es die Verfassungswidrigkeit bejaht, gab es für alle!!! mit dieser gesetzlichen Regelung begründeten "Zwangsimpfungen" keine rechtliche Grundlage. Die Impfungen waren dann rechtswidrig, also eine tatbestandliche Körperverletzung.

    Unfassbar, das nimmt ja Hoeneßsche Dimensionen an...


    Wurde die von der "Zwangsimpfung" Betroffene eigentlich gefesselt, angetackert oder nur festgehalten? Ich frage für einen Freund.

  • Ich möchte nicht haarspalterisch sein, aber in dem Satz, den ich zitiert habe kam das Wort "Impfpflicht" nicht vor. Zudem gab es nicht nur in der Pflege eine Impfpflicht. Du hast dein Einleitungsstatement entweder fahrlässig oder (wie ich vermute) extra reisserisch formuliert und damit einen falschen Eindruck erweckt (erwecken wollen). Sachlich ist in jedem Fall anders. Aber, das war es jetzt von mir. Evtl. haben du und andere eine unterschiedliche Auffassung, die teile ich aber nicht.

    Guck Dir den alten 20a IfSG an. Der galt nicht nur für Pflegepersonal.

  • Warum soll es keine Zwangsimpfung sein, wenn Jemand Kraft Gesetzes zur Impfung verpflichtet wird?

    Kannst du bitte wieder in die welt-de Kommentarspalte verschwinden... :LEV14


    Weil es Grundvoraussetzungen gibt, um bestimmte Dinge tun zu dürfen und die können/werden sich in einem unbeständigen System fortlaufend verändern. ;)

  • Kannst du bitte wieder in die welt-de Kommentarspalte verschwinden... :LEV14


    Weil es Grundvoraussetzungen gibt, um bestimmte Dinge tun zu dürfen und die können/werden sich in einem unbeständigen System fortlaufend verändern. ;)

    Also Zwangsimpfung! Oder erwartest Du, dass von der gesetzlichen Impfpflicht betroffene Personen ihren Beruf aufgeben, wenn sie die Impfung ablehnen?

  • Damit wir wissen, wovon wir reden. Und das soll nicht brisant sein??


    Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor

    Presseinformation Nr. 19-2024


    OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).


    Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.


    Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.


    Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.

  • Guck Dir den alten 20a IfSG an. Der galt nicht nur für Pflegepersonal.

    Das habe ich so geschrieben. Zitat: "Zudem gab es nicht nur in der Pflege eine Impfpflicht."


    War das alles an Replik? War das also konkret genug? Oder muss ich noch einige Ausrufezeichen dahinter setzen?


    Sorry, aber bei dir bin ich jetzt raus und wünsche Dir einen schönen Tag.

  • Kannst du bitte wieder in die welt-de Kommentarspalte verschwinden... :LEV14


    Weil es Grundvoraussetzungen gibt, um bestimmte Dinge tun zu dürfen und die können/werden sich in einem unbeständigen System fortlaufend verändern. ;)

    Also ich finde es hochgradig anmaßend, wie hier einige Teilnehmer des Forums bestimmen wollen, wer hier schreiben darf/soll (sprich : Welche Meinungen zulässig sein sollen) und wer nicht. Das könnte man Blockwart-Metalität nennen. Selbst Welt-Leser dürfen hier schreiben, auch taz-Leser, Spiegel-Leser-FAZ-Leser etc. etc.