Corona Virus - die Diskussion

  • Wer steckt hinter der Nord-Stream-Sprengung? | Daniele Ganser

    Dr. Daniele Ganser ist der Preisträger des Atlas Freiheitspreises 2024. Anlässlich seiner Preisverleihung hielt er einen Vortrag zur Situation in Deutschland, der Rolle der USA und der Sprengung der Pipeline.

    Darüber hinaus hielt Daniele Ganser in seiner Rede einige Tipps bereit, wie wir Menschen mit Dankbarkeit einen hilfreicheren Fokus erhalten.

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende

    Es war einmal ... In seinen Anfangsjahren genoss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der jungen Bundesrepublik Deutschland beträchtliches Ansehen. Galt er damals noch als elementar für die freie und unabhängige Meinungsbildung einer demokratischen Gesellschaft und ging seiner Aufgabe ? öffentlichkeitswirksame Kontrolle der Politik ? tatsächlich einigermaßen überzeugend nach, so kann davon heute keine Rede mehr sein. Er betreibt inzwischen weitgehend Beeinflussung im Interesse der politischen "Eliten". Sein Nachrichtenangebot ist nicht mehr kritisch-distanziert, sondern anbiedernd konformistisch. Es ist durchsetzt von Meinungsmache, einer trügerischen Mixtur aus Halbwahrheiten, Weglassung und Schönfärberei bis hin zur Falschdarstellung. Der Bruch mit den "anerkannten journalistischen Grundsätzen" (wie sie der Medienstaatsvertrag fordert) ist nicht mehr zu leugnen.


    Die Autoren legen den Finger in diese Wunde. Pointiert und unterhaltsam zeigen sie auf, wie das Programmangebot gegen den staatsvertraglichen Informationsauftrag verstößt und kommen zu dem Schluss: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende. Aber ein Ende ist nicht in Sicht.

    >>>„Tagesschau ist zum Propagandasender verkommen“ | Volker Bräutigam & Friedhelm Klinkhammer Interview

    „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende: Aber ein Ende ist nicht in Sicht“ – unter diesem Titel haben Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer ein Buch veröffentlicht, das sich auch als der finale Abgesang auf die Tagesschau bezeichnen lässt. Beide haben Jahrzehnte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gearbeitet. Mit Kritik am ÖRR halten sich Klinkhammer und Bräutigam nicht zurück. Ihre Auseinandersetzung mit der Tagesschau zeigt den Abgrund des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenjournalismus. Im NachDenkSeiten-Interview verdeutlichen Bräutigam und Klinkhammer, wie „politische Meinungsmache“ und „publizistischer Machtmissbrauch“ aussehen. Ihr Fazit: „Der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht reformierbar.“

    Von Marcus Klöckner

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Impfnebenwirkungsdaten: Eilantrag gegen das Paul-Ehrlich-Institut

    6. November 2024

    Darmstadt.(multipolar)

    Die frühere Richterin Franziska Meyer-Hesselbarth will die Freigabe von Behördendaten zu Impfnebenwirkungen gerichtlich durchsetzen. Dazu hat die Juristin auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt (28. August), um Einsicht in die Auswertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Häufigkeit von Nebenwirkungen bei in Deutschland zugelassenen SARS-CoV2-Impfstoffen nach Chargennummern zu erhalten. Vorausgegangen war ein umfangreicher Antrag Meyer-Hesselbarths bei der für die Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen zuständigen Behörde im Juli. Darin hatte sie das PEI aufgefordert, sämtliche Auswertungen inklusive der zugehörigen Chargennummern, die im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Todesfällen der COVID-19-Impfungen stehen, gemäß des IFG herauszugeben. Das PEI hatte die einmonatige Frist zur Übermittlung der Daten jedoch verstreichen lassen.


    In einer aktuellen Stellungnahme vom 2. November gegenüber Multipolar kündigte die Rechtsanwältin an, die Behörde nicht nur wegen Untätigkeit zu verklagen sondern auch einen weiteren Eilantrag zur Herausgabe der Rohdaten einer von dem Institut durchgeführten Beobachtungsstudie mit der vom PEI entwickelten Smartphone-App „SafeVac 2.0“ zu stellen. Bereits im April hatte die Rechtsanwältin das PEI vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt verklagt, da die Behörde einer Aufforderung nach dem IFG zur Herausgabe aller Verdachtstodesfallmeldungen nach SARS-CoV2-Imfpung inklusive der zugehörigen Chargennummern nicht nachgekommen war. Das PEI hatte die Frist zur Klageerwiderung verstreichen lassen sowie angekündigt, noch im Jahr 2024 Forschungsergebnisse zur Sicherheit der COVID-19-Impfpräparate zu veröffentlichen. Dies ist bislang allerdings nicht geschehen.


    Hintergrund des Rechtsstreits ist eine im August 2023 veröffentlichte Stellungnahme der Behörde. Darin erklärt das PEI, dass auf Basis einer Datenanalyse aus einer „prospektiven“ (vorausblickenden) Beobachtungsstudie mit der „SafeVac 2.0-App“ kein Zusammenhang zwischen der Chargennummer und der Anzahl von Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen mit dem Biontech-mRNA-Präparat „Comirnaty“ belegbar sei. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen im März 2023 veröffentlichen wissenschaftlichen Beitrag dänischer Forscher, die eine eindeutige Abhängigkeit der Anzahl der Nebenwirkungsmeldungen bei unterschiedlichen Biontech-Impfstoffchargen anhand von Impfdaten in Dänemark feststellen konnten. In einem weiteren, im August 2024 veröffentlichen Beitrag bestätigen die Forscher die Abhängigkeit in einem Vergleich der dänischen Impfdaten mit den entsprechenden schwedischen Daten.


    In einem von Franziska Meyer-Hesselbarth beauftragten Gutachten, das Multipolar vorliegt, stellt das Institut für Mathematik der Universität Osnabrück fest, dass die erste Abbildung in der Stellungnahme des PEI aus statistischer Sicht „extrem unwahrscheinlich“ ist. Bei Chargen mit mehr als 10.000 Teilnehmern sei mit hoher Wahrscheinlichkeit eine große Streuung zu erwarten, heißt es in dem Gutachten. Die zweite Abbildung könne als „peinlicher Versuch“ gewertet werden, „unachtsame Leser mit einer inhaltsleeren Grafik in die Irre zu führen“. Denn darin seien nur diejenigen Chargen ausgewertet worden, die zu schwerwiegenden Verdachtsfällen geführt haben. Der Gutachter, Professor Matthias Reitzner vom Lehrstuhl für Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik, schlussfolgert: Die Auswertung der Bundesbehörde „verfehlt vollständig“ jedes wissenschaftliche Niveau. Die in der PEI-Stellungnahme angegebenen Daten belegten im Gegenteil, dass „die betrachteten Comirnaty-Chargen einen hohen Grad an Unterschiedlichkeit aufweisen bzw. aufgewiesen haben müssen“.


    Rechtsanwältin Meyer-Hesselbarth räumt gegenüber Multipolar ein, dass ihr Antrag auf ein Eilverfahren vom Gericht aus formalen Gründen zwar abgelehnt werden kann, da er eine spätere Entscheidung in der Hauptsache vorwegnimmt. Sie geht jedoch davon aus, dass der Antrag die Gerichte in eine „unangenehme Zwickmühle“ bringt. Denn wenn diese den Gesundheitsschutz und die Datenveröffentlichung als nicht dringlich erklären, würden sie sich zur eigenen „gesundheitsschützenden“ Corona-Rechtsprechung in Widerspruch setzen. Damals hatten die Gerichte häufig Eilanträgen stattgegeben, die Hauptsacheverfahren ebenfalls vorwegnahmen. Zudem gebe es „massive Anhaltspunkte“ für „wissentliche Rechtsverstöße des PEI“ gegen die Pflicht zur Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln (Pharmakovigilanz), die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würden.


    Multipolar hat in der Vergangenheit mehrfach über eine mangelnde Überwachung der COVID-19-Impfstoffpräparate durch das PEI berichtet. Zuletzt ermittelte eine von Multipolar mit initiierte Forsa-Umfrage, dass 19 Prozent der in Deutschland mit einem COVID-19-Präparat Behandelten über Nebenwirkungen berichteten, bei vier Prozent der Geimpften seien diese auch von einem Arzt bestätigt worden. Das PEI hatte lediglich bei 0,18 Prozent der Impfungen Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst.


    Update 7.11.: Der Eilantrag von Meyer-Hesselbarth wurde vom Verwaltungsgericht Darmstadt am 4. November abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens von 5.000 Euro hat die Antragstellerin zu tragen. In der 25-seitigen Begründung des Beschlusses, die Multipolar vorliegt, wirft das Gericht der Antragstellerin vor, „eine besondere Dringlichkeit der begehrten Vorabentscheidung“ nicht glaubhaft gemacht zu haben. Es mangele zudem an „der Darlegung eines konkreten Sachverhalts eines möglicherweise Impfgeschädigten“, aufgrund dessen „Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld, etc.)“ geltend gemacht würden. Des Weiteren sehen die Richter kein „massives und dringendes öffentliches Interesse an der Offenlegung von Pharmakovigilanz-Daten“, das eine besondere Dringlichkeit rechtfertigen würde.


    Rechtsanwältin Meyer-Hesselbarth hat gegenüber Multipolar angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einzulegen. Aus ihrer Sicht ignoriert das Verwaltungsgericht Darmstadt bei der Beurteilung der Dringlichkeit aktuelle Erkenntnisse, die sich aus der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergeben. Sie befürchtet, dass eine Aufklärung über mögliche Impfnebenwirkungen auf diese Weise verzögert wird, bis „Gras über die Sache gewachsen“ sei.


    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Drostens Geschwätz, aggressive Dialoge, böse Gerüchte//Walter van Rossum bei GRETCHEN ENTSCHWÄRZT

    Als er begann, Christian Drosten zuzuhören, dachte sich Walter von Rossum: "Einer von uns beiden muss einen an der Waffel haben." Was der selbsternannte Pandemie-Guru von sich gab, sei nichts weiter als "sagenhaftes Geschwätz" gewesen. Eigentlich nicht ernst zu nehmen. Doch schnell begann die Hysterisierung, auch in den Medien; Drosten, der zunächst verharmloste, wurde zum apokalyptischen Reiter. Indes waren die Menschen ringsherum kaum wiederzuerkennen. "Was da mit einer ganzen Gesellschaft geschah, hätte ich nie für möglich gehalten", sagt der Publizist. Nun lebe er mit einer neuen Klarheit, die manchmal auch verzweifeln lässt, aber er wolle nie mehr dahinter zurück. Seine "naive Freundschaftlichkeit" zu Menschen sei verlorengegangen, das Misstrauen ist gewachsen, neu ist auch die Angst vor Unterwanderung - und zugleich spürt Walter einen "wunderbaren Aufbruch". Die Rückkehr ins Alte sei nie mehr möglich: "Wir müssen uns neu erfinden."

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Dr. Wolfgang Wodarg: „Sie gehen über Leichen“ - IDA-SPRECHSTUNDE (Teil 2) vom 13.11.2024

    Im zweiten Teil des Gesprächs mit Wolfgang Wodarg diskutieren Gunter Frank und Kay Klapproth mit ihm über Korruption und Kommerzialisierung in der Medizin und darüber, wie wieder ein Gesundheitssystem geschaffen werden kann, das für die Menschen da ist und nicht für die Investoren.


    Korruption im Gesundheitswesen: Big Pharma und Medien arbeiten Hand in Hand. Dabei spielen Bestechung und Gewinnmaximierung eine wesentliche Rolle. Opfer werden in Kauf genommen, Strafen sind einkalkuliert.


    Kommerzialisierung der Medizin: Die beste Behandlung ist nicht immer die lukrativste Behandlung. Das schlägt sich auch in den medizinischen Leitlinien nieder. Als Entscheidungshilfen für angemessenes ärztliches Vorgehen gedacht, werden sie zur Steuerung der Gewinnmaximierung missbraucht. Lobbyismus und Kommerzialisierung haben Sicherheits- und Kontrollsysteme in Medizin und Wissenschaft weitgehend zerstört.


    Gesundheitsversorgung in der Kommune stärken: Wie kann man den kommerziellen Interessen in der Medizin entgegenwirken? Ein Vorschlag von Wolfgang Wodarg ist die Stärkung der Kommunen. Das Subsidiaritätsprinzip ließe sich durchsetzen, indem man Regionalbudgets einführt, wie es in Schweden bereits umgesetzt wird.


    Parteien verhindern die Demokratie: Die Brutalität, mit der während der Corona-Krise die Grundsätze einer freien Gesellschaft zur Disposition gestellt wurden, hat viele überrascht. Bietet Corona auch eine Chance, zu selbstbewussten Demokraten zu werden? Und spielen Parteien bei diesem Prozess noch eine positive Rolle?

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)