1.Fußball-Bundesliga, Saison 2021/22

  • I

    Das Freiburg bei einem "Regelbruch" erst Einspruch einlegen muss (und damit den schwarzen Peter zugesteckt bekommt), damit der DFB handelt, halte ich etwas für fragwürdig. In manch anderen Situationen ist der DFB ja auch richtig schnell.

    ...was ja auch mit der Hauptgrund für den Einspruch ist, wenn sich so mancher hier mit Schaum vorm Mund mal die Mühe machen würde, die Freiburger Begründung durchzulesen.

    Absolut richtige Entscheidung.

  • Ich glaube der springende Punkt ist, dass der Bayern-Spieler (Süle?) vom Schiedsrichtergespann auf‘s Feld gewunken wurde. Hätte er selber, ohne Okay, das Spielfeld betreten, wäre das anders zu bewerten. So kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man den Bayern da jetzt einen Strick draus dreht.


    Aber ich lasse mich mal überraschen. Grundsätzlich ist beim DFB ja alles möglich. Und Freiburg in der Champions League ließe sich natürlich auch super verkaufen.

    Wie auch ich schon gesagt habe: Dem Einwechselspieler wurde vom Schiedsrichtergespann ausdrücklich erlaubt, das Spielfeld zu betreten! Muss der Spieler oder irgendjemand sonst aus dem Verein dann dennoch kontrollieren, ob das Schiedsrichtergespann ihm das Betreten des Spielfeldes erlauben durfte?


    Es geht nicht um ein unerlaubtes, sondern um ein erlaubtes!!! Betreten des Spielfeldes. Auch war der Spieler, der das Spielfeld betreten hat, spielberechtigt (gültiger Spielerpass) und einsatzberechtigt (er war nicht gesperrt oder ähnliches).

  • Hallo!
    Ich frage mich:

    1. Was ist die Aufgabe des Schiedsrichtergespanns, insbesondere des 4. Offiziellen? Wenn im Spiel eine Gelbe Karte gegeben wird, notieren sich alle Schiedsrichter akribisch diese Verwarnung, auch der Vierte. (Auch) Sie hätten merken müssen, dass die angezeigte 29 nicht auf dem Feld steht.


    2. Wenn ein Spieler nach Verletzung am Spielfeldrand wieder ins Feld will, muss er sich anmelden, meistens über den 4. Offiziellen, weil er meistens (oder gar vorgeschrieben) von der Mitte - eben der Wechselzone - aufs Feld darf. Warum das? Ist er etwa nicht spielberechtigt? Doch, aber offenbar soll sichergestellt werden, dass es der selbe und nur diese behandelte Spieler ist, der mal eben aufs Feld läuft.


    3. Seit wann werden die Auswechseltafeln eigentlich von den Vereinen hochgehalten? Wurden die nicht auch mal vom 4. Offiziellen hochgehalten? Dann hätte es ja auch auffallen müssen...


    Punkt 3 spricht gegen die Bayern, die dieses ja nicht mit der Absicht gemacht haben, sich einen Vorteil zu erschleichen. Punkte 1 und 2 gegen die Schiedsrichter, insbesondere die Kontrollaufgabe haben sie nicht erfüllt...


    Das führt mich zur Frage, die mich schon lange umtreibt:

    Warum wird nicht - wie beim Handball - im laufenden Spiel gewechselt, warum muss dafür eine Spielunterbrechung und ein zeremoniell ausgeführter Wechsel den Spielfluss gerade zum Spielende hin stören? Den Wechsel über die nächstgelegene Seitenlinie durchzuführen, spart ja nicht viel Zeit, und dazu läuft ein Spieler in Spieldress, der aber nicht mehr mitspielen darf, um den halben Platz. Ein Wunder, dass der noch nie angespielt wurde...

    Also: Warum nicht wie beim Handball wieder Wechsel in der Wechselzone während des laufenden Spiels, vom 4. Offiziellen beobachtet? Zumindest in den Wettbewerben, wo ein 4. Offizieller vorgesehen ist...

  • Die Diskussion hier kreist um die falsche Frage und legt überdies überwiegend falsche sportgerichtliche Betrachtung zugrunde. Der Schiedsrichter nimmt lediglich eine Kontrollfunktion war. Das heißt er ist lediglich dazu da Regelverstöße zu sanktionieren, nicht aber Regelverstöße zu verhindern. Das ist lediglich mittelbare Folge der Sanktionsgewalt des Schiedsrichters und fällt in originären Zuständigkeitsbereich des Vereins, seiner Offiziellen und der Spieler.


    Heißt also: Bayern kann sich definitiv nicht mit Verweis darauf entlasten, dass der Schiedsrichter hier einen Fehler gemacht hat, das Spiel nicht hätte fortsetzen dürfen etc. pp.


    Sondern es liegt ein eindeutiger Regelverstoß des FC Bayern vor. Umstritten ist lediglich die Frage welche Sanktionen an diesen Regelverstoß zu knüpfen sind. Eine ausdrückliche Regelung findet sich im Regelwerk hierzu gerade nicht.

  • 2. Wenn ein Spieler nach Verletzung am Spielfeldrand wieder ins Feld will, muss er sich anmelden, meistens über den 4. Offiziellen, weil er meistens (oder gar vorgeschrieben) von der Mitte - eben der Wechselzone - aufs Feld darf. Warum das? Ist er etwa nicht spielberechtigt? Doch, aber offenbar soll sichergestellt werden, dass es der selbe und nur diese behandelte Spieler ist, der mal eben aufs Feld läuft.

    Das ist Quatsch. Es geht einzig und alleine darum ein überraschendes (Wieder-)Eingreifen des Spielers in das Spielgeschehen zu unterbinden, also gewissermaßen einer taktische Ausnutzung dieser Verletzungspause vorzubeugen.

  • Die Diskussion hier kreist um die falsche Frage und legt überdies überwiegend falsche sportgerichtliche Betrachtung zugrunde. Der Schiedsrichter nimmt lediglich eine Kontrollfunktion war. Das heißt er ist lediglich dazu da Regelverstöße zu sanktionieren, nicht aber Regelverstöße zu verhindern. Das ist lediglich mittelbare Folge der Sanktionsgewalt des Schiedsrichters und fällt in originären Zuständigkeitsbereich des Vereins, seiner Offiziellen und der Spieler.


    Heißt also: Bayern kann sich definitiv nicht mit Verweis darauf entlasten, dass der Schiedsrichter hier einen Fehler gemacht hat, das Spiel nicht hätte fortsetzen dürfen etc. pp.


    Sondern es liegt ein eindeutiger Regelverstoß des FC Bayern vor. Umstritten ist lediglich die Frage welche Sanktionen an diesen Regelverstoß zu knüpfen sind. Eine ausdrückliche Regelung findet sich im Regelwerk hierzu gerade nicht.

    Der vorgeblich alleinigen Kontrollfunktion widerspreche ich. Das Schiri-Gespann hat die Befugnis, das Betreten des Spielfeldes zu erlauben. Wird diese Erlaubnis erteilt, muss sich kein Spieler darüber Gedanken machen, ob das erlaubt ist/war oder nicht.


    Demnächst muss sogar der Teamarzt erst den Vereinsanwalt anrufen, bevor er wegen eines verletzten Spielers aufs Spielfeld läuft, obwohl der Schiri ihm das Betreten desselben erlaubt hat.

  • Der vorgeblich alleinigen Kontrollfunktion widerspreche ich. Das Schiri-Gespann hat die Befugnis, das Betreten des Spielfeldes zu erlauben. Wird diese Erlaubnis erteilt, muss sich kein Spieler darüber Gedanken mmachen, ob das erlaubt ist/war oder nicht.


    Demnächst muss sogar der Teamarzt erst den Vereinsanwalt anrufen, bevor er wegen eines verletzten Spielers aufs Spielfeld läuft, obwohl der Schiri ihm das Betreten desselben erlaubt hat.

    Kannst du gerne widersprechen, ist aber aus sportrechtlicher Perspektive eine völlig unhaltbare Position, die kein renommierter Sportrechtler auch nur ansatzweise so vertreten würde. Die Rolle des Schiedsrichters ist klar definiert und wurde in etlichen Sportgerichtsurteilen rezipiert. Ein völlig unstrittiger Aspekt, der für Ausgang des sportgerichtlichen Verfahrens keine Rolle spielt.


    Es geht hier nur und AUSSCHLIEßLICH um die vom Regelwerk vorgegebene Sanktionsmöglichkeit. Hier liegen unterschiedliche Auffassungen zumindest in vertretbarem Bereich.

  • Irgendwie verständlich, dass Freiburg das versucht. Am Ende geht es um Geld, welches mit einer CL Quali verdient werden könnte, welches Freiburg gut gebrauchen kann.


    Einen faden Beigeschmack behält es trotzdem.

    "Mir blieb nichts anderes übrig, als den Ball rein zu schießen. Ich hätte 80 Meter wieder zurücklaufen müssen." L. Bender nach seinem EM-Tor gegen Dänemark


    "Er war einer der größten Dirigenten den der deutsche Fußball je hatte." M. Sammer über Toni Kroos

  • Der vorgeblich alleinigen Kontrollfunktion widerspreche ich. Das Schiri-Gespann hat die Befugnis, das Betreten des Spielfeldes zu erlauben. Wird diese Erlaubnis erteilt, muss sich kein Spieler darüber Gedanken machen, ob das erlaubt ist/war oder nicht.

    Wie erklärst du dann das Wolfsburger Pokalaus? Da hat auch kein vierter Offizieller oder Hauptschiri den sechsten Wechsel verhindert, sondern das Betreten des Spielfeldes erlaubt

  • Kannst du gerne widersprechen, ist aber aus sportrechtlicher Perspektive eine völlig unhaltbare Position, die kein renommierter Sportrechtler auch nur ansatzweise so vertreten würde. Die Rolle des Schiedsrichters ist klar definiert und wurde in etlichen Sportgerichtsurteilen rezipiert. Ein völlig unstrittiger Aspekt, der für Ausgang des sportgerichtlichen Verfahrens keine Rolle spielt.


    Es geht hier nur und AUSSCHLIEßLICH um die vom Regelwerk vorgegebene Sanktionsmöglichkeit. Hier liegen unterschiedliche Auffassungen zumindest in vertretbarem Bereich.

    Welche(r) Sportrechtler bezeichnet/bezeichnen diese Auffassung als unhaltbar???


    Das Regelwerk sagt klar und deutlich, welche Rechtsfolge eintritt, wenn ein Auswechselspieler unerlaubt das Spielfeld betritt. Allenfalls Unterbrechung und Verwarnung! Weitergehende Konsequenzen hat es nur dann, wenn der Spieler nicht spiel- oder einsatzberechtigt war. Sabitzer aber hat einen gültigen Spielerpass und ist auch zB nicht gesperrt. Der Unterschied zum Fall Wolfsburg ist der, dass bei der Ausschöpfung des Wechselkontingents kein weiterer Spieler einsatzberechtigt ist! Also betrat im Fall Wolfsburg ein nicht einsatzberechtigter Spieler das Spielfeld.

  • Welche(r) Sportrechtler bezeichnet/bezeichnen diese Auffassung als unhaltbar???


    Das Regelwerk sagt klar und deutlich, welche Rechtsfolge eintritt, wenn ein Auswechselspieler unerlaubt das Spielfeld betritt. Allenfalls Unterbrechung und Verwarnung! Weitergehende Konsequenzen hat es nur dann, wenn der Spieler nicht spiel- oder einsatzberechtigt war. Sabitzer aber hat einen gültigen Spielerpass und ist auch zB nicht gesperrt. Der Unterschied zum Fall Wolfsburg ist der, dass bei der Ausschöpfung des Wechselkontingents kein weiterer Spieler einsatzberechtigt ist! Also betrat im Fall Wolfsburg ein nicht einsatzberechtigter Spieler das Spielfeld.

    Der Wolfsburger war auch nicht gesperrt, hatte einen gültigen Spielerpass und war grundsätzlich auch spielberechtigt.


    Das kann man sich doch zurechtlegen mit der Formulierung wie man möchte.


    Ich kann auch sagen, solange 11 Spieler auf dem Platz sind, sind alle anderen so lange nicht einsatzberechtigt

  • Ich stelle fest, wie die Praxis gehandhabt wird.

    Nee. In der Praxis verlassen Spieler auch den Platz, ohne sich abzuklatschen, weil sie eben irgendwo runtergehen. Weil die Regeln es erlauben.

    Was Du weggelassen hast, ist mein Nachsatz.

    Der "Nachsatz" steht 2 Absätze darunter...


    Dieser Regelverstoss wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Konsequenzen haben und natürlich werden dadurch keine fliegenden Wechsel im Fussball eingeführt. Ein Einwechselspieler betritt nach Aufforderung durch den Schiedsrichter den Platz. Das bleibt natürlich so. Warum sollte das auch geändert werden, nur weil in diesem Fall dem Schiedsrichter mal ein Fehler unterlaufen ist? Kommt bei geschätzt 1000 Einwechslungen pro Saison ja nun auch nicht so oft vor, dass man das überdramatisieren und behaupten müsste, fliegende Wechsel seien die logische Schlussfolgerung, wenn der Fehler des Schiedsrichters in diesem Fall keine Änderung des Ergebnisses nach sich ziehen würde müsste. Warum sollte das so sein? Wird auch gleich der VAR abgeschafft, nur weil es für dich die logische Schlussfolgerung ist, das gehöre sich so, wenn der mal einen Fehler macht?

  • Der Wolfsburger war auch nicht gesperrt, hatte einen gültigen Spielerpass und war grundsätzlich auch spielberechtigt.


    Das kann man sich doch zurechtlegen mit der Formulierung wie man möchte.


    Ich kann auch sagen, solange 11 Spieler auf dem Platz sind, sind alle anderen so lange nicht einsatzberechtigt

    Ich kann alles sagen. Richtig ist es deshalb aber noch lange nicht.

  • Der Wolfsburger war auch nicht gesperrt, hatte einen gültigen Spielerpass und war grundsätzlich auch spielberechtigt.


    Das kann man sich doch zurechtlegen mit der Formulierung wie man möchte.

    Ich finde das Urteil durchaus diskussionswürdig, aber der sechste eingewechselte Spieler war in der Situation nachdem schon 5 Wechsel vollzogen waren, definitiv nicht mehr grundsätzlich spielberechtigt. Das Gericht sagte: Der Verein gibt vor, wer gewechselt wird, der Schiedsrichter setzt das dann nur um. Kann man ja durchaus diskutieren, wenn im Vorfeld des Wechsels von den Trainern beim 4. Offiziellen nachgefragt wird und der dann nicht interveniert hat, aber das ist hier nicht das Thema. Hier hat der Verein vorgegeben, dass ein auch in der Situation noch spielberechtigter Spieler eingewechselt werden soll, der Schiedsrichter hat den Wechsel aber nicht richtig vollzogen. Er hat den Einwechselspieler auf den Platz geschickt, obwohl der Auswechselspieler noch nicht runtergegangen war. Dafür kann der Verein mal ganz grundsätzlich nichts. In den Regeln steht explizit, wenn der Auswechselspieler den Platz nicht verlässt, wird das Spiel ohne Wechsel einfach fortgesetzt. Streng genommen, ist genau das hier passiert, nur dass der Schiedsrichter das Spiel nicht einfach fortgesetzt hat, sondern den Einwechselspieler auf den Platz gewunken hat. Sein Fehler...

  • Die Frage die es in der ganzen Sache zu klären gilt:


    war der Wechsel auf Grund der falschen Nummer ordnungsgemäß durchgeführt?


    Wenn ja, ist Coman noch als spielberechtigter Spieler auf dem Platz?

    Wenn nein, ist Sabitzer als spielberechtigter Spieler auf dem Platz?


    Und wenn einer der beiden aus irgendwelchen Gründen als nicht spielberechtigter

    Spieler am Spielgeschehen teilgenommen hat, was hat das zur Folge?


    Und dann ist es m.E. egal wer den Fehler begangen hat (Schiedsrichter/Bayern-Angestellter),

    wie lange der Fehler angedauert hat und welchen Einfluss er auf's Spiel genommen hat.

    Wechselt man einen nicht spielberechtigten Spieler ein und er berührt während seines Einsatzes

    nicht einmal den Ball, hat er ja auch keinen Einfluss aufs Spielgeschehen genommen.


    Ich bin mal gespannt, wie die Sportsgerichtbarkeit entscheidet....

  • Die Diskussion hier kreist um die falsche Frage und legt überdies überwiegend falsche sportgerichtliche Betrachtung zugrunde. Der Schiedsrichter nimmt lediglich eine Kontrollfunktion war. Das heißt er ist lediglich dazu da Regelverstöße zu sanktionieren, nicht aber Regelverstöße zu verhindern. Das ist lediglich mittelbare Folge der Sanktionsgewalt des Schiedsrichters und fällt in originären Zuständigkeitsbereich des Vereins, seiner Offiziellen und der Spieler.


    Heißt also: Bayern kann sich definitiv nicht mit Verweis darauf entlasten, dass der Schiedsrichter hier einen Fehler gemacht hat, das Spiel nicht hätte fortsetzen dürfen etc. pp.


    Sondern es liegt ein eindeutiger Regelverstoß des FC Bayern vor. Umstritten ist lediglich die Frage welche Sanktionen an diesen Regelverstoß zu knüpfen sind. Eine ausdrückliche Regelung findet sich im Regelwerk hierzu gerade nicht.

    Der Schiedsrichter hat sogar das Hausrecht über die Platzanlage für die Spielzeit und unmittelbar davor und danach. Er kann Personen vom Gelände verweisen. Die Ordner haben seinen Anweisungen Folge zu leisten.Definitv entlastet es die Bayern, wenn das Gespann nicht zählen kann. Die Auswechslungen sind von der Personenzahl Aufgabe dieser. Eiserne Regel: Erst einen runter, dann einer drauf. Darum gibt es auch eine Verwarnung, wenn der einzuwechselnde Spieler zu früh den Platz betritt. Dingert und sein Team hat es schlecht gemacht.Der Fröhlich schützt die nur.