Robert Andrich

  • wer sich eine solch unbestreitbar auffällige und extravagante und dadurch abhebend von der norm deutlich wahrnehmbare frisur zulegt, muss sich einige fragen nach dem warum gfefallen lassen.

    es gibt grenzen. aber ich weiss schon lange ,für dich und die übrigen regenbogler hier nicht. und das sieht man insgesamt auch hier im verfall der guten sitten.


    der gute rob hätte sowas gar nicht nötig.

  • wer sich eine solch unbestreitbar auffällige und extravagante und dadurch abhebend von der norm deutlich wahrnehmbare frisur zulegt, muss sich einige fragen nach dem warum gfefallen lassen.

    es gibt grenzen. aber ich weiss schon lange ,für dich und die übrigen regenbogler hier nicht. und das sieht man insgesamt auch hier im verfall der guten sitten.


    der gute rob hätte sowas gar nicht nötig.

    Wer definiert die Grenzen bezüglich der Haarfarbe / Frisur?


    Und was ist das für ein Sprachgebrauch? "Regenbogler"?


    Verfall der guten Sitten hier? Das liegt wohl eher an den unterbelichteten Schwurblern, die hier in einem unmoderierten Forum ihren geistigen Dünnschiss ablassen.

  • Rob ist mental ein Punk und soll mit seinem Haaren machen, was er will.


    Die Menschen, die von den vielen Bildern immer stärker unkontrolliert getriggert werden, könnten es zur Beruhigung therapeutisch vielleicht doch mal mit Radioübertragen versuchen?!


    Ich war beim CL-Finale auf der Autobahn und fand das ziemlich gut und spannend - habe allerdings auch Kindheitserinnerungen an Jochen Hageleit und Kurt Brumme.

  • Menschen, die von den vielen Bildern immer stärker unkontrolliert getriggert werden, könnten es zur Beruhigung therapeutisch vielleicht doch mal mit Radioübertragen versuchen?!


    Ich war beim CL-Finale auf der Autobahn und fand das ziemlich gut und spannend - habe allerdings auch Kindheitserinnerungen an Jochen Hageleit und Kurt Brumme.

    Werner Hansch, Manfred Breuckmann, Eddie Körper, Hansi Küpper . . .

  • wer sich eine solch unbestreitbar auffällige und extravagante und dadurch abhebend von der norm deutlich wahrnehmbare frisur zulegt, muss sich einige fragen nach dem warum gfefallen lassen.

    es gibt grenzen. aber ich weiss schon lange ,für dich und die übrigen regenbogler hier nicht. und das sieht man insgesamt auch hier im verfall der guten sitten.


    der gute rob hätte sowas gar nicht nötig.

    Normierte Haarschnitte - das wären ja fast schon nordkoreanische Verhältnisse!

    Wir sind im 21. Jahrhundert, da muss sich tatsächlich niemand Fragen über sein Aussehen gefallen lassen, solange er damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. Es muss einem ja auch nicht jede Mode, Extravaganz etc. gefallen, dies zu tolerieren hat dann aber doch sehr viel mit Respekt gegenüber meinen Mitmenschen zu tun! Aber dann gleichzeitig den Verfall guter Sitten bei andern anprangern .... ohne Worte!

  • Normierte Haarschnitte - das wären ja fast schon nordkoreanische Verhältnisse!

    Wir sind im 21. Jahrhundert, da muss sich tatsächlich niemand Fragen über sein Aussehen gefallen lassen, solange er damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. Es muss einem ja auch nicht jede Mode, Extravaganz etc. gefallen, dies nicht zu thematisieren hat dann aber doch sehr viel mit Respekt gegenüber meinen Mitmenschen zu tun! Aber dann gleichzeitig den Verfall guter Sitten bei andern anprangern .... ohne Worte!

    Bevor du Nordkorea anprangerst, solltest du besser im eigenen Land Recherche betreiben. Propagandaopfer.


    Äußeres Erscheinungsbild von Beamt:innen reguliert

    Seit diesem Jahr (2021) gibt es neue Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Beamt:innen, die beispielsweise Tätowierungen und Frisuren betreffen. Kritische Stimmen befürchten ein „Kopftuchverbot durch die Hintertür“.


    Worum geht es?

    Haare auf drei oder einen Millimeter? Ohrringe - ja oder nein? Dieses Jahr den Vollbart doch wachsen lassen oder endlich das gewünschte Tattoo verwirklichen? Solche Fragen, die das individuelle Aussehen betreffen, können im alltäglichen Leben manchmal schwerer, manchmal leichter zu entscheiden sein. Anders ist es seit diesem Jahr (2021) bei Beamt:innen in Deutschland: Ein neues Gesetz bringt nun neue Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Staatsdiener:innen, etwa von Polizist:innen. Ein solches sei nach Kritik des BVerwG auch nötig.


    Gesetz beschlossen – was steht drin?

    Das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ hat bereits im Mai 2021 Zustimmung des Bundesrats erhalten. Vorab passierte es ohne Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Oppositionspartei AfD im April den Bundestag. Hauptbestandteil des Gesetzes soll die Schaffung einer einheitlichen Grundlage zum Erscheinungsbild von Beamt:innen sein.


    Hintergrund ist ein Fall eines Polizisten, in dem das BVerwG eine solche Regelung zum Erscheinungsbild vermisste und entsprechend kritisierte. Es ging in dem Verfahren um eine Tätowierung mit verfassungswidrigem Inhalt. Nach längerem Rechtsstreit kam das BVerwG zu dem Ergebnis, dass der Beamte wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden könne. Damit bestätigte das Leipziger Gericht die Rechtmäßigkeit der Entlassung des Beamten. Gleichzeitig stellten die Richter:innen aber fest, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle. Das Verbot des Tragens von Tätowierungen greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG ein, das auch Beamt:innen zustehe und in ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 II 1 GG, da Tattoo-Verbote zwangsläufig die private Lebensführung betreffen.


    Bislang wurde ihr Erscheinungsbild überwiegend durch Verwaltungsvorschriften geregelt, die sich auf die generelle Befugnis des Dienstherrn zur Regelung der Dienstkleidung stützen. Diese allein erfüllten dem BVerwG zufolge aber nicht die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.


    Auf diese Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 2017 reagierte der Gesetzgeber und nahm sie in seine Gesetzesbegründung auf.


    Relevante Norm: § 61 II BBG

    In dem Gesetz wird jetzt nicht normiert, welches Nasenpiercing noch in Ordnung ist und welches zu sehr funkelt. Es verhält sich vielmehr wie so oft im Recht – es kommt drauf an. Rechtlicher Dreh- und Angelpunkt ist die Einführung des § 61 II des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Darin heißt es:


    § 61 II 1 BBG:

    Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen.


    Nach dieser Generalklausel nennt der Gesetzgeber konkrete Beispiele: Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich und die Art der Haar- und Barttracht können dabei eingeschränkt oder untersagt werden, soweit…


    …soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert.

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Wir haben ein schockierendes Allgemeinbildungsproblem in diesem Land, die zu einer völlig verzerrten Selbswahrnehmung führt. Die Wissenslücken sind erschreckend. :wacko:

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Beide meinen das selbe aber es gibt eine Diskussion darüber, in NK ist es viel schlimmer...

    Der eine unterstützt den anderen, macht aber deutlich das es auch bei uns starke Vorgaben für gewisse Menschen gibt und der andere mein er hat keine Lesekompetenz. Dabei meinen beide, der Andrich kann doch mit seinen Haaren machen was er will und soll das auch.