Euro 2024 in Deutschland - EM der Kacktore

  • Es war der Schuh, aber war es auch der Zeh? Der Schuh ist kein Körperteil und in der Abseitsregel werden nur Körperteile, mit denen ein Tor erzielt werden darf, erwähnt.

    Du meinst aber jetzt die kalibrierte Linie und nicht das Abspiel. Letzteres findet in dem Augenblick statt, in dem der Ball die Energie des Getretenwerdens aufnimmt. Man könnte höchstens darüber diskutieren, ob dabei die Verformung des Kugelkörpers oder der Teil der Energie, die während des Abspiels in Wärme umgesetzt wird, eine Rolle spielen sollte. Über die Linie brauchen wir nicht reden, die ist kalibriert, und wenn es einer Normierungsbehörde einfallen sollte, ein Norm dazu zu entwickeln, dann könnte die Linie auch normiert sein.

  • An dieser Stelle möchte ich nochmal erwähnen, dass Indien, 1950, trotz erfolgreicher Qualifikation nicht zur WM nach Brasilien reiste, da die Reise zu teuer für den sportlichen Gegenwert der WM gehalten wurde. Da die Verantwortlichen lediglich die olympischen Spiele als wichtig ansahen. Nicht jedoch daran, dass die Spieler nicht barfuß spielen durften.

    Abebe Bikila bewies eindrucksvoll, dass Schuhe beim Sport die Leistung mindern. 1964 trug er wahrscheinlich nur deshalb Schuhe, weil er nach seinem Barfuß Olympiasieg einen lukrativen Ausrüstervertrag abschloss. Nichts war für die Schuhhersteller schlimmer als ein barfuß laufender Olympiasieger.

  • Du meinst aber jetzt die kalibrierte Linie und nicht das Abspiel. Letzteres findet in dem Augenblick statt, in dem der Ball die Energie des Getretenwerdens aufnimmt. Man könnte höchstens darüber diskutieren, ob dabei die Verformung des Kugelkörpers oder der Teil der Energie, die während des Abspiels in Wärme umgesetzt wird, eine Rolle spielen sollte. Über die Linie brauchen wir nicht reden, die ist kalibriert, und wenn es einer Normierungsbehörde einfallen sollte, ein Norm dazu zu entwickeln, dann könnte die Linie auch normiert sein.

    Da wird es noch komplizierter... Was ist der Moment des Abspiels? Wenn der Ball den Fuß verlässt oder der Moment, in dem der Fuß beginnt, den Ball zu beschleunigen?


    Fragen über Fragen die zeigen, wie lächerlich die Abseitsentscheidung gestern war. Derzeit ist kein VAR in der Lage, den exakten Moment des Abspiels zu bestimmen und deshalb IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGREIFER!

  • Das, was Du schreibst, ist völliger Quatsch! Bezeichnenderweise hat der Bundesinnenminister die Verwendung des Adlers auf dem DFB-Trikot genehmigt.

    Das, was du schreibst, ist ja völliger Quatsch :wacko: Nur amtliche Stellen dürfen Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung verwenden, ohne sich gemäß § 124 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) schuldig zu machen. Wenn also ein Privatverein wie der DFB sich mit dem Bundesadler schmücken will, bedarf es einer Genehmigung des BMI oder einer untergeordneten Behörde. Dadurch wird das Hemdchen natürlich nicht zu einer "offiziellen" Uniform. Übrigens trifft dies auch auf Fahnen mit Bundeswappen, Bundesadler, Bundessiegel oder Bundesdienstflagge zu, die manche Leute sich an den Zaun oder ans Haus hängen. Kostet in der Praxis um die 1k€, wenn das Ordnungsamt gemein ist.

  • Da wird es noch komplizierter... Was ist der Moment des Abspiels? Wenn der Ball den Fuß verlässt oder der Moment, in dem der Fuß beginnt, den Ball zu beschleunigen?

    Das meinte ich ja mit der Verformung des Balls beim Abspiel. Wäre der Ball starr, gäbe es keinen Unterschied. Ist ja alles Quatsch :LEV14 aber wenn man sich auf solche Technik einlässt, muss man auch die Ergebnisse akzeptieren.

  • Das, was du schreibst, ist ja völliger Quatsch :wacko: Nur amtliche Stellen dürfen Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung verwenden, ohne sich gemäß § 124 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) schuldig zu machen. Wenn also ein Privatverein wie der DFB sich mit dem Bundesadler schmücken will, bedarf es einer Genehmigung des BMI oder einer untergeordneten Behörde. Dadurch wird das Hemdchen natürlich nicht zu einer "offiziellen" Uniform. Übrigens trifft dies auch auf Fahnen mit Bundeswappen, Bundesadler, Bundessiegel oder Bundesdienstflagge zu, die manche Leute sich an den Zaun oder ans Haus hängen. Kostet in der Praxis um die 1k€, wenn das Ordnungsamt gemein ist.

    Was ja auch der Grund ist, warum der Bundesadler eben NICHT auf dem Trikot ist, sondern eine abgewandelte Form... ;)

  • Das meinte ich ja mit der Verformung des Balls beim Abspiel. Wäre der Ball starr, gäbe es keinen Unterschied. Ist ja alles Quatsch :LEV14 aber wenn man sich auf solche Technik einlässt, muss man auch die Ergebnisse akzeptieren.

    Wenn der Ball den Fuß verlässt, ist er nicht mehr verformt und es kann ja sein, dass sich der Angreifer exakt in dem Moment zwischen (beginnender) Verformung und Verlassen des Fußes beim Anspiel wenige Millimeter aus dem Abseits heraus bewegt. Beim Tritt gegen den Ball zum Abspiel also Abseits, beim Verlassen des Fußes nicht mehr. Und dann?

  • So ein Quatsch. Die EM ist eine Privatveranstaltung eines schweizerischen Vereins. Da wird kein Land repräsentiert und ein Trikot ist keine Uniform.

    Es spielen auch keine Länder gegeneinander sondern Verbände. BRD vs Dänemark müsste richtig heißen DFB vs DBU.

    Nachher spielen England vs Slowakei = (The) FA vs SFZ :LEV19

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Fragen über Fragen die zeigen, wie lächerlich die Abseitsentscheidung gestern war. Derzeit ist kein VAR in der Lage, den exakten Moment des Abspiels zu bestimmen

    Wenn das stimmt, dann ist die Umsetzung der Entscheidungen des VAR eine Straftat = bandenmässiger Betrug in der Form von Vorspiegelung falscher Tatsachen:


    Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
    5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)