Martin Terrier
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Was genau?
Ich versuche mich mal an einer ErklĂ€rung: Auch wenn man dem kleinen Klaus nicht vorher sagt, dass man Tante Gerda den Lolli nicht aus der Schublade stibitzen darf, darf man dem kleinen Klaus dafĂŒr eins auf die Finger geben. Obwohl es doch geschrieben steht, dass "eine Tat kann nur bestraft werden [kann], wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Und warum ist das so? Weil es schon an der prozessualen Tat fehlt. Und es ĂŒberdies in 103 darum geht, wann der Staat bestrafen darf. Aber das war Dir ja sicher alles schon klar...
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Ich versuche mich mal an einer ErklĂ€rung: Auch wenn man dem kleinen Klaus nicht vorher sagt, dass man Tante Gerda den Lolli nicht aus der Schublade stibitzen darf, darf man dem kleinen Klaus dafĂŒr eins auf die Finger geben. Obwohl es doch geschrieben steht, dass "eine Tat kann nur bestraft werden [kann], wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Und warum ist das so? Weil es schon an der prozessualen Tat fehlt. Und es ĂŒberdies in 103 darum geht, wann der Staat bestrafen darf. Aber das war Dir ja sicher alles schon klar...
Zum einen sagt der Ă€uĂerst despektierliche Beitrag mehr ĂŒber Dich aus als ĂŒber mich aus.
Zum anderen sagt er aus, dass Du es nicht verstanden hast. Du beschreibst nÀmlich einen Straftatbestand und erklÀrst nicht, warum es an der prozessualen Tat fehlen soll.
Art.103 Abs.2 GG legt einen klaren Grundsatz fest, der fĂŒr Strafen gilt. Strafen sind Kriminalstrafen, BuĂgelder und Disziplinarstrafen.
Aber da ich sehe, dass Du es nicht verstehen wirst, lasse ich es an dieser Stelle.
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Zum einen sagt der Ă€uĂerst despektierliche Beitrag mehr ĂŒber Dich aus als ĂŒber mich aus.
Zum anderen sagt er aus, dass Du es nicht verstanden hast. Du beschreibst nÀmlich einen Straftatbestand und erklÀrst nicht, warum es an der prozessualen Tat fehlen soll.
Art.103 Abs.2 GG legt einen klaren Grundsatz fest, der fĂŒr Strafen gilt. Strafen sind Kriminalstrafen, BuĂgelder und Disziplinarstrafen.
Aber da ich sehe, dass Du es nicht verstehen wirst, lasse ich es an dieser Stelle.
Das lasse ich natĂŒrlich nicht so stehen:
Mein Beitrag war nicht despektierlich, sondern ironisch.
Meine kleine Geschichte sollte auch nicht erklÀren, warum es an der prozessualen Tat fehlt - sie sollte verdeutlichten, dass man 103 II nicht einfach wörtlich lesen kann.
Und schlieĂlich legt 103 II, wie Du richtig sagst, einen klaren Grundsatz fest - und zwar fĂŒr die Anwendung von Strafgesetzen. Und nicht fĂŒr die Anwendung von irgendwelchen Regelwerken in einem beliebigen Zusammenhang.
PS: Aber lass' uns doch mal kurz annehmen, Du hĂ€ttest Recht: Willst Du den Bayer nicht darauf aufmerksam machen, dass die vom DFB ausgesprochenen Strafen alle verfassungswidrig sind? Sie verstoĂen doch gegen das GG, wenn man Deiner Logik folgt...
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Wenn jetzt noch einer darlegt wie die Strafe ausgefallen wÀre, wenn das Foul auf internationalen GewÀssern begangen wÀre, dann kann ich die letzten Stunden Konversation hier wieder ernst nehmen.
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Kann irgendwie nicht sein. Es gibt keine klare Regelung dazu und die ist Voraussetzung fĂŒr eine Strafe.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Bei Ordenewitz haben sie damals auch rĂŒckwirkend die Regel geĂ€ndert. Wirkt aber willkĂŒrlich.
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Lt. kicker online sieht der Kontrollausschussvorsitzende fĂŒr den Fall "eine RegelungslĂŒcke" in der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes. Beantragt wurde dann der Ausschluss aus dem Ligaspiel in Gladbach und aus dem Pokalspiel in Jena . Jetzt wurde draus eine Sperre im Pokal gegen Jena und gegen Pusemuckel in Runde 2. Bereitet mir keine allzu groĂen Kopfschmerzen, und das Ding ist jetzt eh durch.
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Wenn jetzt noch einer darlegt wie die Strafe ausgefallen wÀre, wenn das Foul auf internationalen GewÀssern begangen wÀre, dann kann ich die letzten Stunden Konversation hier wieder ernst nehmen.
Krisensitzung im AuswÀrtigen Amt, ggf. greift das Schengener Abkommen oder sowas.
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Frage von einem halbgebildeten: Wenn es tatsĂ€chlich eine RegelungslĂŒcke gibt, weshalb darf man sich dann die Strafe ausdenken?
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Krisensitzung im AuswÀrtigen Amt, ggf. greift das Schengener Abkommen oder sowas.
Internationaler Seegerichtshof in Hamburg
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Frage von einem halbgebildeten: Wenn es tatsĂ€chlich eine RegelungslĂŒcke gibt, weshalb darf man sich dann die Strafe ausdenken?
Wenn wir im Strafrecht wĂ€ren, ginge das auch nicht â> was nicht explizit verboten ist, ist strafrechtlich gesehen erlaubt.
In anderen Bereichen des Rechts ist das nicht so. RegelungslĂŒcken tauchen immer wieder auf, weil Gesetze nicht alle EventualitĂ€ten des Lebens abbilden können. Diese LĂŒcken mĂŒssen dann gefĂŒllt werden, denn der Gesetzgeber hĂ€tte sie ja geregelt, wenn er daran gedacht hĂ€tte. HĂ€ufig passiert das durch Obergerichte, hier eben durch den Verband.
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In anderen Bereichen des Rechts ist das nicht so. RegelungslĂŒcken tauchen immer wieder auf, weil Gesetze nicht alle EventualitĂ€ten des Lebens abbilden können. Diese LĂŒcken mĂŒssen dann gefĂŒllt werden, denn der Gesetzgeber hĂ€tte sie ja geregelt, wenn er daran gedacht hĂ€tte. HĂ€ufig passiert das durch Obergerichte, hier eben durch den Verband.
Wobei ich nicht weiĂ, inwiefern man Verbandsordnungen u.Ă€. als âBereiche des Rechtsâ bezeichnen kann. Das sind ja letztlich willkĂŒrliche Regularien, die jederzeit vor einem âordentlichenâ Gericht gekippt werden können, wenn sie ârichtigenâ Gesetzen widersprechen (und sich ein KlĂ€ger findet). So war es ja z.B. bei Bosman, und so wĂ€re es gewiss auch bei 50+1 (wenn sich ein KlĂ€ger fĂ€nde).
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Wobei ich nicht weiĂ, inwiefern man Verbandsordnungen u.Ă€. als âBereiche des Rechtsâ bezeichnen kann. Das sind ja letztlich willkĂŒrliche Regularien, die jederzeit vor einem âordentlichenâ Gericht gekippt werden können, wenn sie ârichtigenâ Gesetzen widersprechen (und sich ein KlĂ€ger findet). So war es ja z.B. bei Bosman, und so wĂ€re es gewiss auch bei 50+1 (wenn sich ein KlĂ€ger fĂ€nde).
FĂŒr VerbĂ€nde gilt in der Regel Vereinsrecht.
Ansonsten klar - wenn Regeln gegen geltendes Recht verstoĂen, steht der Rechtsweg offen. Wer etwa glaubt, das Vorgehen des DFB verstöĂt gegen das GG, der mag Verfassungsbeschwerde einreichen
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FĂŒr VerbĂ€nde gilt in der Regel Vereinsrecht.
Ansonsten klar - wenn Regeln gegen geltendes Recht verstoĂen, steht der Rechtsweg offen. Wer etwa glaubt, das Vorgehen des DFB verstöĂt gegen das GG, der mag Verfassungsbeschwerde einreichen
Ist ja klar, dass so âlĂ€ppischeâ Entscheidungen wie irgendwelche Sperren etc. dann letzten Endes immer akzeptiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt oftmals ein unschöner Beigeschmack von WillkĂŒr.
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Ist ja klar, dass so âlĂ€ppischeâ Entscheidungen wie irgendwelche Sperren etc. dann letzten Endes immer akzeptiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt oftmals ein unschöner Beigeschmack von WillkĂŒr.
Naja, ich glaube es gibt einen Konsens, dass das Foul rotwĂŒrdig war. Stellen wir uns vor, es wĂ€re ein Spieler von Stuttgart. Was wĂŒrden wir denn als gerecht ansehen? Eine Sperre fĂŒr das nĂ€chste Stuttgarter Supercup-Spiel?
Ich finde die Sperre um ehrlich zu sein âschon okâ.
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Was wĂŒrden wir denn als gerecht ansehen? Eine Sperre fĂŒr das nĂ€chste Stuttgarter Supercup-Spiel?
Ehrlich gesagt wÀre mir das ziemlich egal.
Man selbst hat den Vorteil doch gegen den Gegner im Spiel, was danach ist, ist egal. Dann mĂŒsste bei einer Roten in der Liga, ja auch die Sperre beim RĂŒckspiel erfolgen oder in der nĂ€chsten Saison beim Hinspiel gegen den gleichen Gegner.
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Naja, ich glaube es gibt einen Konsens, dass das Foul rotwĂŒrdig war. Stellen wir uns vor, es wĂ€re ein Spieler von Stuttgart. Was wĂŒrden wir denn als gerecht ansehen? Eine Sperre fĂŒr das nĂ€chste Stuttgarter Supercup-Spiel?
Ich finde die Sperre um ehrlich zu sein âschon okâ.
Ging ja nicht nur um diese Entscheidung, auch wenn ich persönlich das Foul tatsĂ€chlich nicht zwingend rotwĂŒrdig fand, da Terrier zuvor sehr deutlich den Ball spielt. Und fĂŒr Gelb-Rot im Supercup gibt es ĂŒbrigens ebenfalls gar keine Konsequenzen. Also sind zwei âdunkelgelbeâ Aktionen ok und werden durchgewunken, aber so ein unglĂŒckliches/grenzwertiges Rot muss zwingend durch Sperre in einem komplett anderen Wettbewerb geahndet werden? Und die Sperre fĂŒr Boniface ist noch absurder und willkĂŒrlicher. So eine Geste ist prĂ€destiniert fĂŒr eine (hohe) Geldstrafe, aber doch nicht fĂŒr eine Sperre. Spahic bekommt 15K Strafe fĂŒr das Zeigen des Fingers wĂ€hrend des Spiels, Boniface 25K Strafe plus ein Spiel Sperre fĂŒr das Zeigen des Fingers nach dem Spiel? Reine WillkĂŒr.
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Naja ganz einfach nĂ€chtes Jahr im SuperCup ,da wir ja wieder Meister und Pokalsieger werden und BAyern MĂŒnchen warscheinlich schon den Vize schafft, habe ich eine grandiosen Einfall.
Wird ja dann eh in MĂŒnchen stattfinden , weil der DFB knickt ja immer vor den so tollen Bayern ein.
Also im Sinne der Gleichstellung und dem Feminismus, könnte mann ja die
Frauenmanschaft auflaufen lassen , somit wÀren Sperren unerheblich
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Ging ja nicht nur um diese Entscheidung, auch wenn ich persönlich das Foul tatsĂ€chlich nicht zwingend rotwĂŒrdig fand, da Terrier zuvor sehr deutlich den Ball spielt. Und fĂŒr Gelb-Rot im Supercup gibt es ĂŒbrigens ebenfalls gar keine Konsequenzen. Also sind zwei âdunkelgelbeâ Aktionen ok und werden durchgewunken, aber so ein unglĂŒckliches/grenzwertiges Rot muss zwingend durch Sperre in einem komplett anderen Wettbewerb geahndet werden? Und die Sperre fĂŒr Boniface ist noch absurder und willkĂŒrlicher. So eine Geste ist prĂ€destiniert fĂŒr eine (hohe) Geldstrafe, aber doch nicht fĂŒr eine Sperre. Spahic bekommt 15K Strafe fĂŒr das Zeigen des Fingers wĂ€hrend des Spiels, Boniface 25K Strafe plus ein Spiel Sperre fĂŒr das Zeigen des Fingers nach dem Spiel? Reine WillkĂŒr.
Soweit ich die Regeln verstehe, ist das Terrier-Foul zwingend Rot, weil er den Gegenspieler oberhalb des Knöchels trifft.
Die Frage, fĂŒr welchen Wettbewerb man Terrier sperrt, war eben nicht geregelt. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass eine Sperre fĂŒr unser nĂ€chstes Supercup-Spiel ein Witz und keine Strafe wĂ€re.
Und was die Strafe fĂŒr Boni angeht - tja. Im Jahr 2024 geht sowas nicht, man mag dazu stehen wie man will. Ich finde sowas nicht besonders dramatischâŠ
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Der springende Punkt ist doch, dass man den Verein in einem anderen Wettbewerb benachteiligt, ohne dass es dafĂŒr eine klare Regelung gibt. Das fĂŒhlt sich nun mal ungerecht und willkĂŒrlich an. Die Diskussion gĂ€be es ja nicht, wenn es eine eindeutige Grundlage fĂŒr das StrafmaĂ geben wĂŒrde.
Insofern kann ich Lucioforever da schon gut verstehen.
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