Wolfgang Holzhäuser

  • Zitat

    Vielleicht ist ja eine Ergänzung wie diese hilfreich:
    So lange die Gutschrift auf das Gerichtskonto noch nicht erfolgt ist, passiert da erst mal gar nichts.
    Sobald die Gutschrift erfolgt ist, dafür aber um so mehr.


    Typischer Fall von Self-fulfilling prophecy.
    Oder besser, von "die Erwartungen wurden noch übertroffen".
    :LEV18


    Auf jeden Fall ein sehr kluger Schachzug von Bayer, Holzhäuser vor Prozessbeginn aus der Schusslinie zu nehmen.
    Und damit aus den Schlagzeilen.
    Gut für Holzhäuser, gut für Bayer 04.


    Der Boulevard hingegen wird (nicht nur) innerlich toben, nimmt ihm diese unerwartete :levz1 Rochade doch den Wind aus den Segeln.
    Jetzt müssen die Schmierfinken leider ihre ganze Kampagne, die sie längst zur Blitz-Veröffentlichung fix und fertig hatten, neu verfassen.
    Schade! :D

    Bayer 04 Leverkusen.
    Weil seit 1904 drin ist, was drauf steht.

  • Das denke ich auch.

    Kicker Manager Pro
    2010 Vizeweltmeister
    2010/2011 Qualifiziert für erste Liga
    2011/2012 Deutscher Meister
    2012/2013 Deutscher Meister
    2013/2014 Abstieg in Liga 2
    2014/2015 Ziel Aufstieg

  • Ich meine mich drann erinnern zu können gelesen zu haben, dass Holzi den Vertrag mit Teldafax früher hatte beenden wollen, es ihm aber eben vom Gesellschafterausschuss untersagt wurde :LEV18


    Dafuer gibt es keine Beweise mehr. Schade! :LEV14

    „Manche Saisons sind einfach von Gott gesegnet." Roma Coach Daniele de Rossi nach dem 2:2 in Leverkusen

  • Danke.



    ralli :LEV6

    :wacko:


    Da sieht man doch immer wieder, wo hier noch Schwachstellen sind. :LEV19


    Jetzt müsst ihr 1.) definieren, was fahrlässig und Pflichtverletzung ist
    2.) wem gegenüber sollte er haften? Gegenüber Bayer04 :LEV14
    Dann müsste Bayer04 ihn verklagen - :LEV14


    Hier kann man nur noch lachen - Berufsschule tut Not


    @Ballack: Erklär mal warum du dich bedankst - das hilft dir nicht für 5 Cents :LEV19


    PS: Ist Schaden entstanden? Durch diesen Deal? Oder sind Einnahmen, die u. bösen Umständen etwas gekürzt werden könnten, entstanden?
    Zu Ende denken!

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
    Pyro--NEIN DANKE !! ANFEUERN statt ABFEUERN !!

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  • Optimist : Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. II BGB).


    Aber ich habe gelernt (wenn auch nicht in der Berufsschule), dass beim Vorliegen eines Schadens (der aus dem Aufgabenkreis des jeweiligen Organs herrührt) die Fahrlässigkeit des Organs (vulgo : des Geschäftsführers) sogar vermutet wird und der GF nachweisen muss, nicht schuldhaft gehandelt zu haben (Umkehr der Darlegungs- und Beiweslast - die Fundstelle des BGH-Urteils aus 2008 liefere ich Dir gerne nach, falls sie dich interessiert).


    Und zum Gläubiger : Wenn Holzhäuser haften würde, dann gegenüber der Bayer 04 Leverkusen Fussball GmbH - sog. Innenhaftung des Geschäftsführers - die ist in Deutschland der "Normalfall" der Haftung, da die Voraussetzungen für eine Außenhaftung (regelmäßig deliktisches Handeln) fast nie vorliegen - anders bspw. wohl im Fall Breuer (Dt. Bank) ./. Kirch.

  • @Lasse: Deine Recherche ist schon ok - kein Thema - gehe ich von aus.
    Aber:
    Ist Fahrlässigkeit gegeben? Aus deiner Sicht?
    Kannst du dir vorstellen, dass Bayer04 gegen ihn klagt?
    Glaubst du, dass sein Handeln nicht mit dem Gesellschafterausschuss abgesprochen war?


    Und: Das mit der Berufsschule ging auf keinen Fall gegen dich :levz1

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  • Optimist : Ich bezweifele, dass Biner Bähr mit seiner Klage Erfolg hat - die Voraussetzungen von § 132 Nr. 2 InsO wird Herr Bähr m.E. nicht beweisen können. Die Klage eines Insolvenzverwalters hat nicht unbedingt etwas zu bedeuten, und Herr Bähr ist in meinen Augen auch nicht qualifizierter als der Durchschnitt seiner Kollegen.


    Wenn das so kommt = kein Schaden Bayer 04 = kein Problem für die handelnden Personen. Bayer wird abwarten, Holzhäuser zunächst nicht in Anspruch nehmen, den Schaden vorsorglich der D&O melden.


    Verliert man dann doch gegen Bähr, muss man Ansprüche gegen die damlige GF zumindest gutachterlich prüfen lassen - durch dafür qualifizierte RAe. Ich halte das Bestehen von Haftungsansprüchen in diesem Fall (Verlieren des Prozesses gegen Bähr) für durchaus naheliegend - die Fahrlässigkeit folgt dann indiziell bereits aus dem Schaden. Dann wird es eng.


    Ich glaube, man würde eine Klage gegen Holzi auf jeden Fall vermeiden. Auch an ein Schiedsgerichtsverfahren (keine Öffentlichkeit) glaube ich nicht - eher würde man einen dreiseitigen Deal mit dem D&O-Versicherer machen. Die Bayer AG als prospektiver Versicherungsnehmer der D&O-Police und großer Prämienzahler hätte aus meine Sicht die Marktmacht, den Versicherer zu einer erheblichen Teilzahlung zu bewegen. Den Rest würde man irgendwie verbuddeln (als Verlust verbuchen), ohne Holzi in Anspruch zu nehmen. Das kann man nicht einfach so per ordre di mufti machen (s.o. - sonst Haftungsgefahr für die Mitglieder des Gesellschafterausschusses), aber es gibt Mittel und Wege (zweite Stufe des ARAG-Garmenbeck Urteils, Erwägungen hinsichtlich Firmenimage etc.). Im worst case muss Holzi eine symbolischen Betrag aus eigener Tasche leisten - das lief bspw. im Fall Siemens (Schmiergeldskandal) ähnlich.


    100 % Entwarnung für Holzi würde ich aber nicht geben.


    Aber ich vermute, die Klage von Herrn Bähr und die zwischenzeitlich sicherlich erfolgte gutachterliche Prüfung der Vorgänge um den Sponsorenvertrag hat maßgeblich zu seiner vorzeitigen Ablösung beigetagen. So ist das heutzutage - ich glaube, der rauhe Wind, der den Verantwortlichen und Entscheidungsträgern um die Nase weht, wird von vielen unterschätzt. Als Typ fand ich Holzi immer verschroben bis sympathisch (Ausnahme : Sein selten blöder Spruch "menschenverachtend" nach den ironischen Fangesangen über Dutt), aber als Manager hat er zuviele Fehler gemacht.

  • Sorry, da kotzt man sich hier über das angebliche Fehlverhalten vom Holzhäuser aus,
    und der gute Ulli H. setzt sich auf die Rückbank ner Limousine und fährt wie die Queen feiernd durch München! :LEV5 :LEV17

  • F-Block : Mit dem Einwand hast Du grdstzl recht - er trifft aber (inhaltlich) die Verantwortlichen in München, insbesondere im dortigen Aufsichtsrat (u.a. drei Vorstände aus DAX-Unternehmen), die die Regeln guter Unternehmensführung verletzen. Unfassbar. Und die Hintergründe um das Dreyfus-"Darlehen" sind der eigentliche Skandal. Ich warte auf das Ermittlungsverfahren wegen Korruption und Bestechlichkeit - das ist das eigentlich relevante Vergehen in dieser Angelegenheit (aus meiner Sicht). Wir sollten uns am Verhalten in München aber kein Beispiel nehmen.



  • 1.) Also unabhängig von dem Ergebnis des Prozesses sehe ich keine Schaden, sondern immer noch einen Überschuss aus der Handlung.
    2.) Wenn der Gesellschafterausschuss zugestimmt hat, was ziemlich sicher ist, kann er doch nicht mehr klagen. Wie sollte Bayer Holzhäuser in Anspruch nehmen? Man darf Theorie auch nicht mit Praxis verwechseln. Das geht nur, wenn niemand was gewusst hätte ... sonst könnte ja jede unternehmerische Fehlentscheidung so abgearbeitet werden. Wer bezahlt die Transfergebühr Fernandez? Rudi Völler? Holzhäuser?


    3.) Wie kommst du auf die Idee, dass alles auf Holzhäusers Mist gewachsen ist. Er hat als GF unterschrieben, auf Geheiß des Gesellschafterausschusses. Von daher kann es nichts geben.
    4.) Was soll zum Zeitpunkt des Abschlusses fahrlässig gewesen sein? Das entscheidet der Gesellschafterausschuss doch auch mit.
    Man kann doch jetzt nicht einfach Holzhäuser isolieren und Versicherung kann man knicken. Als wenn die jemand aufrufen würde.


    Aus meiner Sicht alles völlig unvorstellbar.


    OK, aber interessante Diskussion, lasse :LEV6


    Mal sehen, was überhaupt der Rechtsstreit ergibt ..

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  • Optimist, in aller Kürze (muss jetzt schlafen):


    1. Schaden : Gute Frage (s.o.) - hätte Bayer 04 im Jahr 2009 einen neuen Sponsor finden können, und wenn ja zu welchem Betrag und ab wann ? Solche Fragen werden in Gerichtsverfahren gestellt und ggf. beurteilt.


    2. Wenn der Gesellschafterausschuss zustimmt, exkulpiert das den GF nicht (sondern bringt allenfalls den Gesellschafterausschuss zusätzlich in die Haftung, wenn auch die Zustimmung pflichtwidrig war). Den GF exkulpiert eine Weisung der Gesellschafter (soweit diese wirksam ist) und eine Entlastung der Gesellschafterversammlung.


    3. Holzhäuser ist als GF (Gesamtverantwortung der GF) für all seine Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Es ist per definitionem auf seinem Mist gewachsen.


    4. Der Abschluss des Sponsorenvertrages (aktives Tun) dürfte kaum ein Ansatzpunkt für eine Pflichtverletzung und damit eine Haftung sein. Ich würde viel eher an das Unterlassen anknüpfen, als Probleme (Zahlungsverzug TelDaFax) zu Tage traten. Hat die GF damals alles getan ? Ich weiss nicht, was sie getan hat - aber wenn der Prozess gegen Bähr verloren geht, liegt die Vermutung sehr nahe, dass nicht genug getan wurde. Was Du mit Vesicherung "kicken" bzw. die würde nicht aufgerufen meinst, verstehe ich nicht. Die D&O-Versicherungen werden insbesondere seit der Finanzkrise immer mehr in Anspruch genommen, da gibt es keinerlei Hemmschwellen (zumal eine pflichtwidrig unterlassene Inanspruchnahme einer Versicherung eine Haftung der Geschäftsführung auslösen kann - glaube mir, der Fall ist der Versicherung schon lange gemeldet).

  • Jepp, ich denke auch das sich alle dabei was denken. Danke Holzi! Lieben Gruß an alle Volljuristen und an meinen Brieffreund Biner Bähr. Gleiches geht an Mutti Bähr, die sich diesen Kack-Vornamen ausgedacht hat. :LEV6


    Und Lasse: Toi toi toi fürs Examen. Du hast was aufm Kasten. Und das ist jetzt keine Ironie.

  • Bird: Wenn du Fragen hast, hier kriegst du Hilfe - wir holen dich schon raus aus dem Knast, in den du ohne uns erst garnicht gekommen wärst, wenn du auf uns gehört hast.
    Juristerei ist schwieriger, als den Ball in den Winkel zu hauen. Du weißt was ich meine?
    Du schreibst eine Rechnung - kriegst kein Geld - schreibst eine Mahnung, kriegst Geld und dann bist du ein Verbrecher sondergleichen. Versteh wer will. :levz1

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  • Danke Bird - das zweite ist aber 17 Jahre her. Alter Sack halt.



    Hey hey hey, inzwischen sind zwölf Regierungswechsel passiert - stimmt das denn dann alles noch? :LEV19
    Da wird ja jeden Tag was Neues erfunden ...

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