Das mit wollen nichts zu tun. Wenn hierzu eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht muss diese gebildet werden.
Ob das hier der Fall ist lässt sich aus meiner Sicht nicht sagen, da ja nur ein Schreiben des Insolvenzverwalters vorliegt und sonst nichts.
Wer schreibt denn hier das das ein Wahlrecht ist? Nach all dem was ich über diesen Fall gelesen habe würde mich doch sehr wundern, wenn da keine Rückstellung gebildet worden ist!
Und nein, da sitzt nicht der Calli oder sonstwer auf einem Berg Geld und bewacht den. Allerdings kann man Fremdkapital meistens schwerer ausgeben als Eigenkapital!