Das Problem ist, dass in diesem Zusammenhang immer von STEUER geredet wird. Leider gibt es in Deu nicht nur eine Steuer, sondern ein paar mehr
Ich weiß auch leider nicht, wie der genaue SV ist und wer jetzt wie bestreitet Steuern zahlen zu müssen.
Ich bin der Meinung aus den ungenauen Infos, die ich habe, dass das Handgeld des Herrn N. eine Einmalleistung seines Arbeitgebers darstellt, die im zuge seiner Beschäftigung bei Bayer 04 entstanden ist.
Somit sind für Nowotny Einkünfte aus nicht selbst. Arbeit (bzw. selbständiger, wenn er das ganze anders aufzieht.... weiß ich nicht).
Diese Einkünfte, sowie die Einkünfte der 6 weiteren Einkommensklassen muß Herr Nowotny (nach Abzügen, Freibeträgen, unter beachtung von Freigrenzen ...) mit seinem persönlichen EST-Satz versteuern.
Sollte vertraglich eine Steuerübernahme von Bayer geregelt sein, dass müssen die ihm halt ein höheres Handgelt zahlen, welches er dann wieder mit seinem EST versteuert.
Wie ich es dreh und wende, aus der persönlichen Stuerpflicht kommt N. nicht raus, aber irgendwo muß ja der knackpunkt sein ...
Ich vermute allerdings einen gefakten Prozeß, da der Sachverhalt beim Finanzamt aufgetaucht ist (Steuerprüfung) und keiner die Schuld haben möchte, deshalb streiten beide Parteien vor Gericht und es gibt keine Anzeige, oder so ähnlich.
Falls jemand den gesmten Streitfall hat, würde ich mich sehr für interessieren.