Das jetzt nur 4,4 Mio. gefordert werden muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das die Endsumme ist. Um die Prozesskosten, die sich am Streitwert orientieren, gering zu halten, kann eine geringer Summe angesetzt werden. Nach dem Urteil kann dann eine Nachforderung erhoben werden, wenn der grundsätzliche Anspruch rechtskräftig bestätigt wurde.
Warten wir einmal ab, was da noch kommt. Würde mich sehr wundern, wenn Bayer mit den Konzernanwälten nicht bereits entsprechend vorbereitet wäre.