Interessante Aussage von Holzhäuser, die bestätigt, dass Gewinne der GmbH an den Konzern abgeführt werden, wenn es nicht explizit anders vereinbart wird:
(Quelle)
Damit wäre dann wohl auch dieser strittige Punkt ein für allemal geklärt...
Die Frage ist eher, über welchen Zeitraum aufgelaufene Gewinne oder Verluste abgeführt / ausgeglichen werden. Genauso wenig wie der Gewinn eines einzigen Trikotkaufs irgendwohin abgeführt wird, wird auch der Transfergewinn bei Havertz nicht unmittelbar abgeführt. Eher wird Gewinn / Verlust am Ende des Geschäftsjahr angeschaut und dann über Dividenden oder Kapitalerhöhung ausgelichen. Der Gewinn von Havertz wird also gegen Abschreibungen von Ablösesummen von anderen, und sowieso gegen alle möglichen anderen Kosten, gegengerechnet - und dann wird geschaut, ob was ausgeglichen oder abgeführt wird. Long Story short - daraus folgt nicht, dass jetzt irgendwas vereinbart werden muss, was Re-Investierung von Erlösen angeht. ABER: Es gibt ja nur den einen Anteilseigner, und mit dem wird sicherlich vorher besprochen, wie Transferbudgets etc. aussehen, i.e. ob man dahingehend arbeitet, dass in 2020 ein Fehlbetrag entstehen darf oder eher nicht.