Leverkusen gewinnt gegen Calmund

  • Köln - Fußball-Bundesligist Bayer Leverkusen hat den Rechtsstreit gegen seinen ehemaligen Manager Reiner Calmund gewonnen. Die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln wies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Zahlungsklage Calmunds gegen die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ab (Az. 22 O 458/05). Calmund verlangte von Bayer die Nachzahlung von monatlich 11 808,34 Euro Ruhegehalt mit der Begründung, dieser Betrag sei ihm zu Unrecht abgezogen worden.


    Calmund, bis Juni 2004 Geschäftsführer der Fußball-GmbH, wollte insgesamt 59 041,70 Euro einklagen. Nach einer Auflösungsvereinbarung erhält er Ruhestandsbezüge, zudem stand ihm im Januar 2005 eine einmalige Abfindung in Höhe von 445 000 Euro zu. Der Aufhebungsvertrag sah eine Anrechnung weiterer Einkünfte Calmunds vor, falls diese zusammen mit den Zahlungen durch die GmbH einen Jahresbetrag von 350 000 Euro überschreiten sollten. Da es aber zwischen Bayer und dem 57-Jährigen zu Differenzen über die Anrechnungszeiträume und die Frage kam, welche Nebeneinkünfte erfasst sein sollten, schlossen die Parteien eine Vereinbarung, durch die die Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden sollten.


    Darin hieß es wörtlich: "Die festgestellten anrechenbaren Einnahmen werden auf die Bezüge gem. Ziffern 3 - 5 der Aufhebungsvereinbarung des dem Auskunftsjahr folgenden Jahres gemäß den Bestimmungen der Aufhebungsvereinbarung angerechnet, indem sie anteilig von den Bezügen des Folgejahres in Abzug gebracht werden." Die Auslegung "dieser auch für Juristen nicht leicht zu verstehenden Vertragsklausel", so das Gericht, stand im Mittelpunkt des Prozesses, in dem Calmund erwirken wollte, dass die Abfindung von 445 000 Euro im betreffenden Zeitraum bei der Anrechnung nicht berücksichtigt werden sollte. Das hatte Bayer bereits im Vorfeld abgelehnt.


    Die Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Theo Dahl folgte Calmunds Argumentation und Auslegung nicht. Sie führte in der Urteilsbegründung aus, dass eine zeitversetzte Anrechnung der Zusatzeinkünfte nicht in Frage komme. (dpa)


    Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1137651014736.shtml