ZitatOriginal von Aleinikov
Eigentlich ja, aber der Schiri hatte Roque, wenn ich mich recht erinnere, vorher schon ein- oder zweimal sehr heftig ermahnt. Wahrscheinlich kann man in so einem Fall nach Ermessen auch gleich Rot geben, obwohl ich es auch sehr übertrieben finde...
Habe selber nochmal nachgeschlagen und fühle mich bestätigt, wenn ich folgendes lese:
Verwarnungswürdige Vergehen:
Ein Spieler muss durch Zeigen der gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
# sich unsportlich verhält,
# durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt,
# wiederholt gegen die Spielregeln verstößt,
# die Wiederaufnahme des Spieles verzögert,
# beim Eckstoß oder Freistoß den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält,
# ohne Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt oder wieder betritt,
# das Spielfeld absichtlich und ohne Zustimmung des Schiedsrichters verlässt.
Feldverweiswürdige Vergehen:
Ein Spieler muss durch Zeigen der roten Karte des Feldes verwiesen werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
# ein grobes Foul begeht,
# gewaltsam spielt,
# einen Gegner oder irgendeine andere Person anspuckt,
# ein Tor oder eine offensichtliche Torchance eines Gegenspielers durch absichtliches Handspiel verhindert oder zunichtemacht (dies gilt nicht für den Torwart in seinem Strafraum),
# einem auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler eine offensichtliche Torchance nimmt, indem er eine mit Freistoß oder Strafstoß zu ahndende Regelübertretung begeht
# anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Gebärden gebraucht,
# eine zweite Verwarnung im selben Spiel erhält.
Quelle: DFB
Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff oder interpretiere das Regelwerk falsch, aber ich kann die Entscheidung vom Sportgericht beim besten Willen nicht verstehen.