Zum einen sagt der äußerst despektierliche Beitrag mehr über Dich aus als über mich aus.
Zum anderen sagt er aus, dass Du es nicht verstanden hast. Du beschreibst nämlich einen Straftatbestand und erklärst nicht, warum es an der prozessualen Tat fehlen soll.
Art.103 Abs.2 GG legt einen klaren Grundsatz fest, der für Strafen gilt. Strafen sind Kriminalstrafen, Bußgelder und Disziplinarstrafen.
Aber da ich sehe, dass Du es nicht verstehen wirst, lasse ich es an dieser Stelle.
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Das lasse ich natürlich nicht so stehen:
Mein Beitrag war nicht despektierlich, sondern ironisch.
Meine kleine Geschichte sollte auch nicht erklären, warum es an der prozessualen Tat fehlt - sie sollte verdeutlichten, dass man 103 II nicht einfach wörtlich lesen kann.
Und schließlich legt 103 II, wie Du richtig sagst, einen klaren Grundsatz fest - und zwar für die Anwendung von Strafgesetzen. Und nicht für die Anwendung von irgendwelchen Regelwerken in einem beliebigen Zusammenhang.
PS: Aber lass' uns doch mal kurz annehmen, Du hättest Recht: Willst Du den Bayer nicht darauf aufmerksam machen, dass die vom DFB ausgesprochenen Strafen alle verfassungswidrig sind? Sie verstoßen doch gegen das GG, wenn man Deiner Logik folgt...