Beiträge von akotula

    Ging ja nicht nur um diese Entscheidung, auch wenn ich persönlich das Foul tatsächlich nicht zwingend rotwürdig fand, da Terrier zuvor sehr deutlich den Ball spielt. Und für Gelb-Rot im Supercup gibt es übrigens ebenfalls gar keine Konsequenzen. Also sind zwei „dunkelgelbe“ Aktionen ok und werden durchgewunken, aber so ein unglückliches/grenzwertiges Rot muss zwingend durch Sperre in einem komplett anderen Wettbewerb geahndet werden? Und die Sperre für Boniface ist noch absurder und willkürlicher. So eine Geste ist prädestiniert für eine (hohe) Geldstrafe, aber doch nicht für eine Sperre. Spahic bekommt 15K Strafe für das Zeigen des Fingers während des Spiels, Boniface 25K Strafe plus ein Spiel Sperre für das Zeigen des Fingers nach dem Spiel? Reine Willkür.

    Soweit ich die Regeln verstehe, ist das Terrier-Foul zwingend Rot, weil er den Gegenspieler oberhalb des Knöchels trifft.


    Die Frage, für welchen Wettbewerb man Terrier sperrt, war eben nicht geregelt. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass eine Sperre für unser nächstes Supercup-Spiel ein Witz und keine Strafe wäre.


    Und was die Strafe für Boni angeht - tja. Im Jahr 2024 geht sowas nicht, man mag dazu stehen wie man will. Ich finde sowas nicht besonders dramatisch…

    Ist ja klar, dass so „läppische“ Entscheidungen wie irgendwelche Sperren etc. dann letzten Endes immer akzeptiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt oftmals ein unschöner Beigeschmack von Willkür.

    Naja, ich glaube es gibt einen Konsens, dass das Foul rotwürdig war. Stellen wir uns vor, es wäre ein Spieler von Stuttgart. Was würden wir denn als gerecht ansehen? Eine Sperre für das nächste Stuttgarter Supercup-Spiel?


    Ich finde die Sperre um ehrlich zu sein ‚schon ok‘.

    Wobei ich nicht weiß, inwiefern man Verbandsordnungen u.ä. als „Bereiche des Rechts“ bezeichnen kann. Das sind ja letztlich willkürliche Regularien, die jederzeit vor einem „ordentlichen“ Gericht gekippt werden können, wenn sie „richtigen“ Gesetzen widersprechen (und sich ein Kläger findet). So war es ja z.B. bei Bosman, und so wäre es gewiss auch bei 50+1 (wenn sich ein Kläger fände).

    Für Verbände gilt in der Regel Vereinsrecht.


    Ansonsten klar - wenn Regeln gegen geltendes Recht verstoßen, steht der Rechtsweg offen. Wer etwa glaubt, das Vorgehen des DFB verstößt gegen das GG, der mag Verfassungsbeschwerde einreichen :)

    Frage von einem halbgebildeten: Wenn es tatsächlich eine Regelungslücke gibt, weshalb darf man sich dann die Strafe ausdenken?

    Wenn wir im Strafrecht wären, ginge das auch nicht —> was nicht explizit verboten ist, ist strafrechtlich gesehen erlaubt.


    In anderen Bereichen des Rechts ist das nicht so. Regelungslücken tauchen immer wieder auf, weil Gesetze nicht alle Eventualitäten des Lebens abbilden können. Diese Lücken müssen dann gefüllt werden, denn der Gesetzgeber hätte sie ja geregelt, wenn er daran gedacht hätte. Häufig passiert das durch Obergerichte, hier eben durch den Verband.

    Das lasse ich natürlich nicht so stehen:


    Mein Beitrag war nicht despektierlich, sondern ironisch.


    Meine kleine Geschichte sollte auch nicht erklären, warum es an der prozessualen Tat fehlt - sie sollte verdeutlichten, dass man 103 II nicht einfach wörtlich lesen kann.


    Und schließlich legt 103 II, wie Du richtig sagst, einen klaren Grundsatz fest - und zwar für die Anwendung von Strafgesetzen. Und nicht für die Anwendung von irgendwelchen Regelwerken in einem beliebigen Zusammenhang.


    PS: Aber lass' uns doch mal kurz annehmen, Du hättest Recht: Willst Du den Bayer nicht darauf aufmerksam machen, dass die vom DFB ausgesprochenen Strafen alle verfassungswidrig sind? Sie verstoßen doch gegen das GG, wenn man Deiner Logik folgt...

    Was genau?

    Ich versuche mich mal an einer Erklärung: Auch wenn man dem kleinen Klaus nicht vorher sagt, dass man Tante Gerda den Lolli nicht aus der Schublade stibitzen darf, darf man dem kleinen Klaus dafür eins auf die Finger geben. Obwohl es doch geschrieben steht, dass "eine Tat kann nur bestraft werden [kann], wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."


    Und warum ist das so? Weil es schon an der prozessualen Tat fehlt. Und es überdies in 103 darum geht, wann der Staat bestrafen darf. Aber das war Dir ja sicher alles schon klar...

    "Das war einfach respektlos. Er hatte die ganze Zeit die Hand an meinem Hals", schimpft der Bosnier, der eine klare Drohung ausspricht. "Wenn wir nicht auf dem Fußballplatz wären, geht das anders aus ..."

    Also alles in Ordnung.

    zu beginn heute etwas verhalten . wollte wohl xhaka nicht so sehr in die parade fahren . da xhaka aber heute sehr schwach blieb, zweikampfmässig , wie auch im ballverteilen , hat garcia das mehr und mehr übernommen.

    ich sehe im laufe der saison nicht mehr xhaka und x , ich sehe da eher garcia und x.

    Kauf Dir eine Brille.

    Was genau fehlt Dir eigentlich um zu verstehen, dass Bayer überhaupt keinen keinen deutschen Spieler verpflichten muss? Und dass der Verein auch kein Erfüllungsgehilfe von irgendwelchen Sportverbänden, dem DFB oder wem auch immer ist?

    PS: Du forderst 2-3 Spieler aus dem ,regionalen Raum‘. Wie wäre es dann noch mit einer Stadtteilquote?