Nach wie vor bin ich der Meinung das unser Verein eine Sachleistung erbracht für welche uns auch das entsprechende Salär zusteht. Hätte TELDAFAX zu Zeiten der Schieflage bspw. ein Unternehmen mit der Installation neuer Hardware betraut wäre dies ebenso eine Sachleistung gewesen die ohne wenn und aber eine Zahlungsaufforderung nach sich gezogen hätte. Rechtlich sind wir daher auf der korrekten Seite bzw. haben / hatten allen Grund auf die Zahlung unserer Sachleistung zu bestehen.
Das Problem an der ganzen Sache ist die moralische Seite ! Davon hat sich der Richter offenbar beeinflussen lassen. Das ehrt ihn zwar menschlich, dennoch kann man da Befangenheit unterstellen. In einer 2. oder gar 3. Instanz hat Bayer04 durchaus Chancen dass man die Sache juristisch anders bewertet und das Thema Moral außen vor lässt.
Aber wenn wir schon beim Thema Moral sind:
Es ist ja bekannt welche Summen sich die Herren Insolvenzverwalter so in die Tasche stecken dürfen. Da wird einem speiübel. Unsere 14 Millionen sind da tatsächlich ein Klax ! Klingt jetzt zwar etwas zynisch, ist aber eigentlich grausam.