Zum Vereinswechsel der Spieler B. und F. Muzzicato
Die Problematik um den angestrebten Vereinswechsel der Vertragsspieler Benedetto und Fabrizio Muzzicato zum FC Oberneuland schlägt seit gestern bundesweit Wellen. Denn obwohl beide Spieler keine Freigabe vom FC Bremerhaven erhalten haben, wurden sie vom FC Oberneuland im DFB-Pokal eingesetzt. Dazu ist folgendes anzumerken: Beide Spieler haben im Frühjahr 2008 einen Vertrag als Vertragsspieler beim FC Bremerhaven unterschrieben. Die Laufzeit dieses Vertrags beinhaltet die aktuelle Saison 2008/09. Ohne sich eine Freigabe beim FC Bremerhaven zu holen, haben beide Spieler im Juni 2008 einen Vertrag beim FC Oberneuland unterschrieben. Die Spielordnung des DFB ist in diesem Fall eindeutig:
"§ 22 Vertragsspieler (...) < >>< >>Beabsichtigt ein Verein, einen Vertragsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Vertragsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geahndet"
Dazu ist folgendes anzumerken: Der Verein FC Oberneuland hat den FC Bremerhaven nicht vor der Aufnahme der Verhandlungen in Kenntnis darüber gesetzt, dass er plant, die beiden Vertragsspieler zu verpflichten. Die Verträge mit den betreffenden Spielern waren nicht aufgelöst. Sie bestanden und bestehen nach wie vor fort. Ihre Laufzeit beinhaltet die komplette Saison 2008/09. Der FC Bremerhaven hat dem FC Oberneuland zu keiner Zeit die Erlaubnis erteilt, seine Vertragsspieler seinerseits unter Vertrag zu nehmen oder sogar in Spielen einzusetzen. Wie bereits berichtet, liegen die Verträge dem Bremer Fußballverband zur Klärung vor. Mit einer baldigen Stellungnahme des Verbands ist zu rechnen. Überrascht mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass beide Spieler über eine Spielberechtigung verfügen sollen. Da es unwahrscheinlich ist, dass der Bremer Fußballverband trotz dieser klaren Sachlage eine solche Spielberechtigung erteilt hat, gehen wir aktuell davon aus, dass es sich dabei um nicht beweisbare Gerüchte handelt. Abschließend bedauern wir es sehr, dass diese Problematik nun derart hohe Wellen schlägt. Aber es ist festzuhalten, dass die Verstöße gegen die Spielordnung nicht vom FC Bremerhaven begangen wurden und dass sich der Verein stets gesprächsbereit gezeigt hat. Es fehlte leider durchgehend am erkennbaren Willen des FC Oberneuland, eine für beide Seiten akzeptable Lösung in diesem Transferstreit zu finden.
Quelle: http://www.fcbremerhaven.de