ZitatOriginal von FrancaNr.11
@ günni:
Magst ja Recht haben mit deinem Auszug aber warum lässt Bayer dann die ganzen leztten Jahre Minderjährige Tickets kaufen
Ich vermute mal, daß sich einige Eltern beschwert haben,
weil ihre Kinder ohne ihr Wissen Karten geordert haben.
Da diese Geschäfte nicht rechtskräftig waren, mußten die Karten zurückgenommen und erstattet werden.
So etwas will man nun wohl vermeiden.
Wir reden hier nur über Onlinebestellungen,
wenn du im Laden kaufst, fällt es unter den Taschengeldparagraph,
da darfst Du natürlich Tickets kaufen.