Zitat
Original von FA-Chef
http://f3.webmart.de/f.cfm?id=…=threadview&a=1&t=2941948
Diese Situation kann ich mir allerdings auch nicht erklären!
Ich schon...
Ein Jahr nachdem ich aus der Ausbildung übernommen wurde wurde mein Übernahmebetrieb (Aktiv-kohleproduktion ) dichtgemacht.
Auf meine Nachfrage beim zuständigen Bereichsbetriebsrat der IG-Chemie ( damals hieß die noch so, Heute IGBCE ) wann wir denn mit Informationen rechnen könnten wie die Stillegung von statten geht und wie das Vermittlungsverfahren der betroffenen Mitarbeiter gestaltet werden solle bekam ich als Antwort : ( Achtung WÖRTLICHES Zitat ) " Geht mir nicht mit eurer dämlichen Fragerei auf die Nerven, lasst mich lieber in ruhe meine Arbeit machen ".
Weitere 15 jahre Später wurde der Bereich in den ich damals versetzt wurde ( Silicone ) Ausgegliedert und ein Joint Venture mit General Electrics geründet, die GE-Bayer Silicones GmbH &CO KG. Der in diesem Fall zuständige Gerwerkschaftliche Betriebsrat erzählte uns damals : Was ist denn wohl besser : Ausgliederung oder Schließung mit Verlust des Arbeitsplatzes ?
Gut, die Antwort auf diese Frage ist relativ einfach, da wählt man doch lieber die Ausgliederung.
Haben auch fast alle getan, außer unserem Betriebsrat, der liess sich noch schnell vorher versetzen...
Ein weiteres Beispiel für die zuverlässigkeit des Gewerkschaftlichen BR :
Bei der Einführung des neuen Beurteilungssystems bei Bayer Hieß es damals : Wenn ihr euch ungerecht beurteilt fühlt, dann legt Einspruch ein, wir helfen euch dann.
Hab ich dann auch gemacht.
die Hilfe die ich dann bekam ( 3 tage vor einberufung der paritätischen kommission die den Einspruch bearbeiten sollte ) kam von einem Kollegen der "Kolleginnen und Kollegen für eine durchschaubare Betriebsratarbeit"
der mich anrief und sagte : ich hab grade zufällig mitgekriegt das du Einspruch gegen deine Beurteilung eingelegt hast. Hast du eigentlich alle Infos wie dein Einspruch aussehen muß damit er überhaupt angenommen und verhandelt wird ?
Hatte ich natürlich nicht, da sich unsere IGBCE Betriebsräte mit solchen Kleinigkeiten wie hinreichenden Informationen für die Belegschaft ja nicht befassen können.
Besagter Kollege hat dann zusammen mit mir in 5 Stündiger Kleinarbeit eine Stichhaltige Begründung für jeden einzelnen Punkt meines Einspruchs ausgearbeitet.
dann bei der Paritätischen kommision war das erste was man mir erzählte. Wir können ja garnicht beurteilen ob diese beurteilung falsch ist, wir können nur auf Formfehler achten...
mein Fazit aus diesen Begegnungen mit den gewerkschaftlichen BR's :
Solange die nicht freigestellt sind kann man mit denen klarkommen, und dann tun die auch noch was . Sobald die einen Platz auf der Wahlliste haben der zur Freistellung berechtigt ist's mit dem engagement vorbei !
es mag ausnahmen geben, ich kenne aber keine .