Hab ich vorhin im Mainzer Forum gefunden....
Wen diese Leute Straftaten begangen hätten, dann hätten sie Stadionverbot. Um ein Stadionverbot ausgesprochen zu bekommen reicht ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren bzw. manchmal nichtmal das.
Wenn die Leute ne Straftat begangen hätten, dann wäre ein solches Ermittlungsverfahren inklusive Stadionverbot ausgesprochen worden. Das ist aber nicht der Fall. Im Rechtsstaat Deutschland (hahahaha) sollte die Unschuldsvermutung gelten, es gibt also keinerlei Gründe für eine solche Massnahme. Aber mittlerweile reicht der achso tollen Mainzer Polizei wohl, dass man Mitglied in einer Ultragruppe ist.
Sogar die Mainzer selbst "lieben" ihre Polizei...