Beiträge von Berbsch

    Will ja jetzt nicht klugscheißen aber Deetz liegt in Potsdam-Mittelmark.


    Das sollten die Allesfahrer aber schon wissen. Liegt ja gleich in der nähe von Brandenburg an der Havel.

    Antonio Puerta gestorben


    Sevilla - Antonio Puerta ist tot.


    Der Spieler des spanischen Pokalsiegers und Uefa-Cup-Gewinners FC Sevilla verstarb nach Angaben spanischer Medien drei Tage nach seinen am Samstag im Punktspiel gegen den FC Getafe erlittenen Herzstillständen.


    Antonio Puerta wurde nur 22 Jahre alt
    Vorschau Antonio Puerta wurde nur 22 Jahre alt
    Das teilte der spanische Fußball-Verband (RFEF) am späten Dienstagnachmittag mit. Puerta wurde nur 22 Jahre alt.
    Nachdem sein Zustand am Sonntag als "ernst, aber stabil" bezeichnet wurde, hatte er sich am Dienstag zunehmend verschlechtert.
    Dies sei auf Schädigungen des Gehirns, welche durch die mangelnde Sauerstoffzufuhr zustande gekommen waren, zurückzuführen gewesen, hieß es in einem Bericht des Virgen-del-Rocio-Krankenhaus in Sevilla, das den Abwehrspieler auf der Intensivstation künstlich beatmen ließ.
    Zusammenbruch auf dem Platz
    Der linke Außenverteidiger war am Samstagabend beim 4:1-Erfolg seiner Mannschaft gegen Getafe nach einer halben Stunde zusammengebrochen, hatte aber zunächst das Bewusstsein wiedererlangt.
    In der Umkleidekabine erlitt der Abwehrspieler jedoch einen erneuten Kollaps, musste reanimiert und an eine Herz-Kreislauf-Maschine angeschlossen werden.

    Die Ursache für den Kollaps und die mehrfachen Herzstillstände sind noch ungeklärt.
    Schon wieder ein Todesfall
    Im Januar 2004 war der ungarische Stürmer Miklos Feher von Benfica Lissabon in einem portugiesischen Liga-Match in Folge eines Herzanfalles gestorben.
    Sieben Monate zuvor war bereits Kameruns Nationalspieler Marc-Vivien Foe während eines Spiels im Confederations-Cup kollabiert und gestorben.



    quelle:http://www.sport1.de/de/sport/artikel_1623527.html

    Urteil: Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht bezahlt werden


    Es ist ein Urteil, auf das viele gewartet haben: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist. “Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht - und dürfte damit einen Dammbruch ausgelöst haben. Denn viele dubiose Internetdienste basieren genau auf diesem Geschäftsprinzip.


    In dem heute bekannt gewordenen Fall war eine Frau auf eine Internetseite gestoßen, auf der man sich die Lebenserwartung ausrechnen kann. Bei Aufruf der Seite gelangte sie zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, in dem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


    Zahlungspflicht nicht erkannt


    Die Frau meldete sich also an, übersah jedoch den Kostenhinweis im Kleingedruckten und in den AGB. Als sie wenig später eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas kostet. Der Seitenbetreiber war dagegen der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden. Er zog vor Gericht - und fing sich dort eine schallende Ohrfeige ein.


    Das Münchner Amtsgericht, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese nämlich ab. Die Richterin nahm die Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten werde, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht. Nutzer würden mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen wird. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nämlich nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse auch nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet.


    "Ungewöhnlich und überraschend"


    Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, meinte das Gericht. Aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.


    Das Urteil (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) ist rechtskräftig.


    Die Münchner Entscheidung, auch wenn sie “nur” von einem Amtsgericht stammt und eine Einzelfallentscheidung ist, dürfte für großen Wirbel sorgen. Im Internet gibt es dutzende Angebote dieser Art - von der Lebenserwartung über Warenproben, Testfahrer, SMS-Versand bis hin zur Ahnenforschung -, bei denen die entstehenden Kosten im Kleingedruckten und in den AGB versteckt werden. Wer darauf hereinfällt und sich registriert, wird bei Zahlungsverweigerung mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck gesetzt. Verbraucherschützer raten zwar schon seit langem, entsprechende Rechnungen einfach nicht zu bezahlen; mit dem Münchner Urteil in der Hand dürften verunsicherte Verbraucher nun aber wieder etwas ruhiger schlafen können.



    Hab ich dir mal rausgesucht.
    Vielleicht hilfst dir weiter.


    Hier hast du auch die Quelle.
    http://www.dialerschutz.de/akt….php?action=output&id=417

    Wohne so ca 60km westlich von Berlin.
    War jetzt am Sonntag beim Spiel Hertha - Bremen und da standen die Container nicht wo man die Karten sonst Kaufen konnte.
    Und auf der Hertha Hompage steht das die keine Tageskarten für den Gästebereich verkaufen.

    Da ich gerade gesehen habe das die Hertha für den Gäste Block keine Tageskarten mehr verkauft und ich mir da die Karten immer vorm dem Spiel gekauft habe habe ich ein Problem.


    Ich suche noch 3 Karten fürs Auswärtsspiel bei Herha.


    Wer welche hat oder weiß wie ich an welche komme bitte per PN melden.


    Danke im vorraus Berbsch.

    Da ich nicht weiß wo ich das hinschreiben soll mach ich das mal hier.


    Da ich gerade gesehen habe das die Hertha für den Gäste Block keine Tageskarten mehr verkauft und ich mir da die Karten immer vorm dem Spiel gekauft habe habe ich ein Problem.


    Ich suche noch 3 Karten fürs Auswärtsspiel bei Herha.


    Wer welche hat oder weiß wie ich an welche komme bitte per PN melden.


    Danke im vorraus Berbsch.

    Zitat

    Original von Bayer04Ingo
    Berbsch wie ich in deinem Profil sehe kommst du aus "Jörg Heinrich-City", ähm aus Rathenow. :D


    Hat man sich in den vergangenen Jahren schon mal irgendwo gesehen??


    Ich fahre jedes Jahr nach Berlin. Hab nich so die finanziellen Mittel um woanders hin zufahren. Obwohl ich mir eigentlich jedes Jahr auf´s neue vornehme mal nach Lev zum Heimspiel zu fahren.

    Ich erinnere mich gern an Berbatov, einen Spieler den man nie vergißt. Doch er muß sein leben leben, seinen weg alleine gehn. Machs gut Berbatov, auf wiedersehen.






    Vielen dank für die 6Jahre tollen Fußball und die vielen Tore.
    Du wirst uns allen fehlen.



    Ich hoffe du kommst zu uns zurück und beendest deine Karriere bei Bayer04.
    :LEV3 :LEV3 :LEV3 :LEV3