Mein Großvater würde sagen " Die benehmen sich wie Frauen, lesen und hören etwas und behalten nur was sie wollen"
§16 mag schön und gut sein, jedoch gibt es auch den §17, der erklärt, dass die AK eine beidseitige Erklärung ist, das der Spieler bei einer vorgegeben Entschädigungssumme die Einverständnis zum Verlassen des Klubs bzw. zur Vertragsauflösung hat.
Das Konstrukt der AK, die in Alarios Vertrag verankert war, verdeutlicht jedoch, dass kein einseitiger Vertragsbruch vorliegt, da die Einverständnis seitens des Vereins schon mit der AK verbunden ist.
Ich gehe auch nicht ins Geschäft, such mir ein Produkt aus, auf dem der Preis steht mit dem ich es erwerben kann (also die Einverständnis des Geschäftsleiters habe, es mitzunehmen). Anschließend gehe ich zur Kasse und die Person sagt dann dort "Nein, das bekommen Sie nicht, da ich es morgen teurer verkaufen will"
(sehr stupides Beispiel)