Beiträge von Strelczyk

    1.) Franky
    2.) Paffi
    3.) doktormarius, wenn noch jemand aus Leichlingen kommt. Erste Bahn fährt nämlich erst um 05:39 ab Schlebusch und das würde eine Stunde warten bedeuten...
    4.) QT-Praktikant, denn besser als zu Hause! Doktor: Könnte dich mit dem Auto nach dem Event nach Hause bringen!
    5.) Strelczyk - als langjähriger Saints Anhänger natürlich dabei

    „Liebe hat eben auch Schattenseiten“



    Der Kommunikationswissenschaftler und Psychologe Peter Schüngel vom Institut für Fußball und Gesellschaft (IFG) beschäftigt sich mit gesellschaftsrelevanten Aspekten des Fußballs. Der Wissenschaftler sucht nach seiner Eigenbeschreibung nach den Bedingungen für den mündigen Spieler, den mündigen Fan, den mündigen Präsidenten. Im Interview spricht Schüngel über die Liebe und Eifersucht besonders der Ultras, der treuesten der treuen Fans.


    Was speziell interessiert Sie an den Ultras?


    Die Gradlinigkeit ihres Vorgehens. Die so genannten Ultras sind zu 99 Prozent von außen beurteilte Fans. Man belegt sie mit Labels, bequemen Etiketten. Damit trifft man allerdings nie den komplexen Kern ihrer Anliegen. Vor allem treffen solche Zuweisungen nicht ihr Selbstverständnis. Im IFG vertreten wir deshalb die Überzeugung, dass wir die Ultras erst einmal verstehen müssen, sie in ihrem Selbstverständnis ernst nehmen und ihnen Gelegenheit geben, sich auch im gesellschaftlichen Rahmen definieren zu können.


    Und was sind die Ultras dann?


    Die Ultras sind zunächst eine Unterstützergruppe der Mannschaft und des Vereins. Sie stehen aber auch für ein aktives Herz des Fan- und Vereinslebens, das in dieser Form nicht zuletzt infolge der massiven Kommerzialisierung der Vereine in Gefahr ist. Ultras lehnen die fortschreitende Kommerzialisierung ab, indem sie sich beispielsweise dem Merchandising und dem Kauf des überteuerten Vereinstrikots verweigern und stattdessen schwarz gekleidet ins Stadion gehen und selbst gebastelte Fahnen oder Choreos präsentieren. Ultras bilden gewissermaßen einen Verein im Verein. Dort wollen sie das Vereinsleben leben, das an sich im professionellen Fußball nahezu ausgestorben ist. Das Bedürfnis ist aber noch da, die Ultras leben das eben in ihrer Gruppe aus.


    Sind Ultras eine Gefahr?


    Eine Gefahr für wen? Als Gruppierung sind sie es zunächst genauso wenig oder genauso viel wie jede andere Gruppierung auch. Eine Gefahr aus sich heraus sind sie sicher nicht. Kritisch kann es werden, wenn es zu direkten Konfrontationen mit der geballten Macht von Ordnungskräften kommt. Dann stehen sich zwei Feindbilder gegenüber. Ähnliche Situationen sind aber auch bei anderen Gelegenheiten mit anderen Akteuren in unserer Gesellschaft zu beobachten. Natürlich kann es Ärger geben. Ärger ist aber nicht mit Gefahr gleich zu setzen. Und Ärger gibt es aufgrund ihrer Treue zum Verein erst spät, weil sie ja erst dann gegen ihre Liebe aufbegehren, wenn diese sehr stark enttäuscht wurde.


    Wann sind Ultras enttäuscht?


    Sie sind nicht enttäuscht, wenn die Mannschaft verliert. Das gehört dazu. Sie sind dann enttäuscht, wenn sie das Gefühl haben, dass Spieler oder auch Verantwortliche nicht mit derselben Leidenschaft für den Verein arbeiten wie sie selbst. Es ist diese tiefe Liebe zum Verein. Solche Liebe hat aber eben auch ihre Schattenseiten, vor allem dann, wenn sie enttäuscht wird.


    Jens Lehmann hat auch die Ultras gemeint, als er von „pubertierenden Jugendlichen“ als Verantwortliche für die Eskalationen in Stuttgart sprach. Hat er Recht?


    Hat Jens Lehmann nicht immer Recht? Scherz beiseite, ich denke, Jens Lehmann weiß die wichtige Unterstützung, besonders auch durch Ultra-Gruppierungen zu schätzen. Es besteht sicher eine emotional hoch aufgeladene Situation in Stuttgart, da würde ich spontane Äußerungen von allen Seiten nicht überbewerten.


    Aber nicht nur Lehmann, auch normale Fans regen sich teilweise über die Ultras und Ihr Gehabe in der Kurve auf.


    Ist das so? Es gibt sicher keine ernsthaften Probleme zwischen Ultras und anderen Fans, im Regelfall kümmern sich Ultra-Gruppen um ihre Belange. Man sollte auch hier nicht verallgemeinern. Natürlich gibt es Nörgler und Kritiker. Aber das sind ganz normale Diskussionen, wie sie die Fankultur braucht.


    Steht dem Fußball eine weitere Gewaltwelle bevor, wie es in den vergangenen Wochen den Anschein hatte?


    Das glaube ich nur, wenn wir eine generelle Zunahme von Gewalt in unserer Gesellschaft zu erwarten hätten. Gewalt im Umfeld Fußball steht in einem unmittelbaren Verhältnis zur Gewalt in der Gesamtgesellschaft. Ein Unterschied ist nur: Wenn man zum Schützenfest geht und es gibt Randale, dann ist das oft nicht einmal eine Meldung im Ortsblatt wert, gehört fast schon zur „Tradition“. Wenn beim Fußball ein paar Idioten Gewalt anwenden oder nur ein paar völlig unangebrachte Drohungen gegenüber Spielern aussprechen, dann steht das gleich auf Seite 1. Wir sollten vorsichtig sein, um nicht die Gefahr der selbst erfüllenden Prophezeiung zu beschwören. Wenn wir die Ultras weiter in die Ecke drängen, dann gehen sie vielleicht wirklich irgendwann zur Gewalt über.


    Wie kann das vermieden werden?


    Meines Erachtens fehlt vielerorts die Kommunikation zwischen Ordnungskräften, Vereinen und Ultras. Damit sind nicht standardisierte Pseudogespräche, die gegenseitigen Vorurteile bestätigen gemeint, sondern nachhaltige Gespräche, die auf der Vereinbarung gründen, sich gegenseitig zuhören zu wollen und zu können, sowie verstehen zu lernen. Das erfordert Zeit, Offenheit und wohl auch einen gelegentlichen Wechsel der Sichtweise. Ultragruppen erwarten aufgrund ihres Engagements, dass man sie ernst nimmt und dass man ihre Stellung respektiert.


    Erwarten Ultras auch Gegenleistungen beispielsweise finanzieller Art bei Auswärtsfahrten?


    Nein, ganz im Gegenteil Ultras erwarten gerade keine Gegenleistung, weil sie ihre Präsenz und auch ihre teils aufwändigen und kostspieligen „Choreos“ als Geschenk an den Verein betrachten. Sie erwarten Respekt und vielleicht etwas Anerkennung.


    Gibt es Beispiele?


    Bei Borussia Mönchengladbach sollte einmal die Bande vor der Fantribüne mit Werbung eines Partners versehen werden, dessen Firmenfarben Schwarz-Gelb waren. Keine gute Idee, weil das die Vereinsfarben von Borussia Dortmund sind. Man sprach miteinander und verstand das Anliegen, der Sponsor änderte die Farben in Schwarz und Weiß. Der Werbeeffekt wurde dadurch sicher nicht geschmälert, der Sympathiewert des Sponsors stieg sogar mit Sicherheit. Das ist ein kleines Beispiel, das zeigt, wie's gehen kann: man spricht miteinander, respektiert die gegenseitigen Bedürfnisse und am Ende gibt es nur Gewinner.


    Das Gespräch führte Daniel Meuren.


    FAZ

    Upps, fast vergessen:


    Hinweis:


    Ab 13:00 h findet wieder die traditionelle Boonekamp-Verköstigung statt.


    Ort: An der DJ-Kabine im Sambawagen - der DJ freut sich auch schon darauf.


    Eingeladen sind alle Freunde des magenfreundlichen Mischgetränks aus erlesenen Kräutern.


    Die Mindestdrehzahl liegt auch diesmal bei 44 Umdrehungen.


    Damit schafft sich jeder wieder die Grundlage für eine nebenwirkungsfreie Umsetzung unserer eigentlichen Mission der Reise: dem Saufen. Stilvoll - versteht sich.


    Liedwunsch: José Feliciano – Feliz Navidad :LEV18

    Urteil zu Stadionverboten


    Rechtsstaatlich untragbar


    Ein Kommentar von Helmut Kerscher


    Der Bundesgerichtshof hat Stadionverbote auf Verdacht für zulässig erklärt. Dabei wären gestaffelte Sanktionen auch für Fans denkbar.

    "Fußball-Fans sind keine Verbrecher", singen die "Ultras" in den Stadien der Bundesligen. Das ist auf Anhieb wenig verständlich, weil selbstverständlich. Gemeint sind damit die von Stadionverboten betroffenen Fans. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass für ein Stadionverbot weder eine Straftat noch sonst eine Beteiligung nachgewiesen werden muss. Es reiche schon die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt wurden. Einzige Voraussetzung für ein Verbot kraft Hausrechts ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Damit macht es sich der BGH zu leicht.


    So ein Ermittlungsverfahren trifft häufig auch Unschuldige oder Personen mit einem minimalen Schuldanteil. Wer zum Beispiel wegen anderer Randalierer in einen Polizeikessel gerät, steht schnell unter Verdacht. Es gehört zum Massengeschäft der Staatsanwaltschaften, solche Verfahren mangels Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit einzustellen.


    Für die Praxis der Stadionverbote kommt es genau darauf an, welcher der beiden Gründe zur Einstellung geführt hat: Das "Absehen von Verfolgung wegen Geringfügigkeit" lässt nach den DFB-Richtlinien ein Fortbestehen des Stadionverbots zu. Diese Regelung ist schon deshalb rechtsstaatlich untragbar, weil es gegen eine solche Verfügung der Staatsanwaltschaft keinen Rechtsschutz gibt. So hängt es fast allein von Polizei und Staatsanwaltschaft ab, ob ein Stadionverbot verhängt und bestätigt wird.


    "Potentielle Störer"


    Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, ob dies mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist. Und es wird auch die Frage beantworten, ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur "potentiellen Störer" ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie der BGH meint. Dazu gehört eine gründliche Auseinandersetzung mit der Schwere des Eingriffs in Grundrechte. Der BGH hat zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gebot der Gleichbehandlung genannt, sich jedoch nicht mit der Wucht eines Stadionverbots auseinandergesetzt. Es trifft naturgemäß Leute, deren einziges Hobby der Fußball ist. Lange kein Stadion betreten zu dürfen, in die Datei "Gewalttäter Sport" aufgenommen zu werden und Dauerkarten wie Vereinsmitgliedschaft zu verlieren, trifft sie mehr als andere Geldstrafen oder Punkte in Flensburg.


    Wie aber sollen Sicherheitsbehörden, Klubs und DFB mit dem Problem der Gewalt im Fußball umgehen? Erstaunlicherweise gilt auch hier: "Die Wahrheit liegt auf dem Platz." Das gestaffelte System von Sanktionen gegen Spieler - Ermahnung, Karten, Sportgericht - hat sich bewährt. Es sollte wenigstens teilweise auch für Fans gelten und damit Stadionverbote auf schwere, nachgewiesene Fälle beschränken.


    SZ

    Zitat

    Zwar seien im konkreten Fall die Ermittlungen eingestellt worden - allerdings sei der Kläger "nicht zufällig" in die randalierende Gruppe geraten, sondern habe ihr angehört. "Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt", befand der BGH. (Az: V ZR 253/08 vom 30. Oktober 2009)


    Sippenhaft Allez! :LEV16 :LEV17

    Urteil des Bundesgerichtshofs


    Stadionverbote auf Verdacht sind zulässig


    Der bloße Verdacht auf Gewalttätigkeit reicht, schon darf ein Fan nicht mehr ins Fußballstadion. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - denn der Ausschluss der Anhänger sei durch das Hausrecht gedeckt.


    Hamburg - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab.


    Der Mann war nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs "Schickeria München" in eine Randale mit Duisburgern geraten. Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt der Bayern-Anhänger ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein.


    Der MSV Duisburg erteilte jedem ein bundesweites Stadionverbot, gegen den seinerzeit ermittelt wurde. Dagegen hatte der Fan Klage eingereicht. Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.


    Zwar seien im konkreten Fall die Ermittlungen eingestellt worden - allerdings sei der Kläger "nicht zufällig" in die randalierende Gruppe geraten, sondern habe ihr angehört. "Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt", befand der BGH. (Az: V ZR 253/08 vom 30. Oktober 2009)


    "Es geht nicht um Strafrecht, es geht um den Ausschluss potenzieller Störer", sagte der Senatsvorsitzende Krüger bei der Urteilsverkündung. Allerdings hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand: "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."


    Derzeit gelten 2900 bis 3000 Stadionverbote


    Nach seinen Worten dürfen die Hürden für Stadionverbote nicht zu hoch gehängt werden, weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen - die Vereine hätten hier eine "Schutzpflicht". Denn Fußballspiele seien häufig Anlass für Ausschreitungen. Wegen der großen Zahl von Besuchern und der häufig emotional aufgeheizten Stimmung zwischen rivalisierenden Gruppen sei es "sachgerecht", dass die Vereine bereits im Vorfeld potenziellen Störern den Zutritt zum Stadion versagen wollten.


    Nach den Richtlinien des DFB "sollen" Stadionverbote bei polizeilichen Ermittlungen wegen Gewalttaten verhängt werden. Werden die Ermittlungen später mangels Tatverdachts eingestellt, muss das Verbot aufgehoben werden. Bei einer Einstellung "wegen Geringfügigkeit" heißt es dagegen in Paragraf 6 nur, das Verbot "soll" noch einmal überprüft werden. In der Bundesliga gelten derzeit laut DFB zwischen 2900 und 3000 bundesweite Stadionverbote.


    Mit Unverständnis und Kritik hat das Bündnis Aktiver Fußball-Fans (Baff) auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der bundesweiten Stadionverbote reagiert. "Die Praxis der Stadionverbote ist grob ungerecht und belastet das Verhältnis zwischen Fans, den Vereinen und der Polizei. Die Fronten werden sich weiter verhärten", sagte Baff-Sprecher Wilko Zicht. Dies sei die "vorherrschende Meinung in der organisierten Fanszene", betonte Zicht und erklärte: "Wenn Stadionverbote auf Verdacht ausgesprochen werden, bedeutet das, dass viele Unschuldige bestraft werden. Das führt zu einem wachsenden Unmut unter den Fans."


    Der Deutsche Fußball-Bund hingegen begrüßte das Urteil. "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer fri"edliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine Vereine eine wichtige Präventiv-Maßnahme dar, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten", wird der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn in einer Pressemitteilung des Verbandes zitiert.


    Im Kern ging es bei dem Streit um die Frage, ob Stadionverbote "auf Verdacht" ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür sind. Fan-Initiativen beklagen seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf nicht erwiesen ist. Spahn erklärte: "Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten."


    [URL=http://www.manager-magazin.de/sport/fussball/0,2828,658242,00.html]manager-magazin[/URL]

    Wolfsburg Hbf Sa, 12.09.09 ab 18:14 4 RE 14626
    Hannover Hbf Sa, 12.09.09 an 19:12 13

    Hannover Hbf Sa, 12.09.09 ab 19:28 2 S 1
    Minden(Westf) Sa, 12.09.09 an 20:23 12

    Minden(Westf) Sa, 12.09.09 ab 20:28 1 RE 4338
    Hamm(Westf) Sa, 12.09.09 an 21:42 10

    Hamm(Westf) Sa, 12.09.09 ab 22:16 11 RE 10140
    Leverkusen Mitte Sa, 12.09.09 an 23:54 2

    Dann mal zurück zum Wesentlichen:



    Hinweis:


    Ab 08:00 h findet wieder die traditionelle Boonekamp-Verköstigung statt.


    Ort: An der DJ-Kabine im Sambawagen - der DJ freut sich auch schon darauf. :D


    Eingeladen sind alle Freunde des magenfreundlichen Mischgetränks aus erlesenen Kräutern.


    Die Mindestdrehzahl liegt auch diemal bei 44 Umdrehungen.


    Damit schafft sich jeder wieder die Grundlage für eine nebenwirkungsfreie Umsetzung unserer eigentlichen Mission der Reise: dem Saufen.

    Zitat

    Aus 800 Vereinsmitgliedern vor ein paar Jahren sind weit mehr als 20 000 geworden, darunter 5000 Kinder und Jugendliche im „Löwenclub“.


    Das kann doch nicht wahr sein! :LEV16 :LEV11 :LEV11 :LEV14


    Strelczyk = Vereinsmitglied seit 1993 TSV Bayer 04 Leverkusen Abteilung Fußball mit Stimmrecht !