ZitatOriginal von -eMtz-
Doch! wenn man sich mit den Kölnern über eine Ablöse einigt schon!
DAS ist natürlich selbstverständlich. Aber hinter dem Rücken des FC (wie bisher) geht bis dahin NIX.
ZitatOriginal von -eMtz-
Doch! wenn man sich mit den Kölnern über eine Ablöse einigt schon!
DAS ist natürlich selbstverständlich. Aber hinter dem Rücken des FC (wie bisher) geht bis dahin NIX.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Bob
@ povlsen89
Zitiere mich mal selber von Seite 14
Wie auch immer, ein oder beidseitig. Spielt keine Rolle. Es kann nicht sein, dass man 6 Monate vorher verhandeln darf, aber Optionen üblicherweise bis zum 30.04. ziehen darf.
Man stelle sich mal vor, ein Spieler hat Anfang Januar die geilsten Angebote, kann aber nicht wechseln, da er den 30.04. abwarten muss. Am 30.04 lässt sein Arbeitgeber die Option laufen und zieht sie nicht. Die anderen Vereine haben sich möglicherweise schon anderweitig eingedeckt. Wenn evtl noch eine Verletzung dazwischen kommt, muss der Spieler entweder zu stark reduzierten Bezügen weiterspielen oder steht evtl gar auf der Strasse.
Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, schon alleine das sowas zukünftig nicht mehr passieren kann.
Und ich kann mir gut vorstellen, wenn ich mir Holzis Worte vom Donnerstag nochmal zurückrufe, dass diese nun geschaffen wird. So oder so.
Wenn man sich das mal als Beispiel vor Augen hält, bin ich mir bei aller Objektivät nicht sicher, wie ein Arbeitsgericht hier entscheiden würde. Diese Option geht in meinen Augen klar zu Lasten des Spielers. Der Verein trägt im Grunde kein Risiko. Generell finde ich, muss hier Rechtsicherheit her. Es kann nicht sein, dass man ab 01.01. verhandeln darf, aber Optionen, zugegenermassen üblich, bis 30.04. gezogen werden können. Hier passt was nicht überein bei de Statuten der DFL.
Was ein Arbeitsgericht entscheiden würde, spielt im Fussball nur bedingt eine Rolle. Gerade die FIFA legt immer Wert darauf, dass aussersportliche Gerichte keinen Einfluss auf Statuten des Verbandes ausüben dürfen. Dafür hat der jeweilige Verband zu sorgen.
Der DFB erteilt Spielgenehmigungen nach eigenem Recht, das jedem bekannt ist. Natürlich darf das nicht sittenwidrig sein. Das kann ich aber in diesem Fall nicht erkennen. Selbstverständlich steht es jedem frei, gegen ein Statut des Verbandes vor einem ordentlichen Gericht zu klagen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Siehe Bosman. Das war aber ein Extremfall. Ausserdem kann ich nicht erkennen, wo das Problem liegt. Helmes hatte auch die Möglichkeit der Option. Zudem hat er den Vertrag seinerzeit so und nicht anders unterschrieben und die Option ist keine Kölner Erfindung sondern in der Liga gang und gäbe. Genau wie festgeschriebene Ablösesummen, die die freie Arbeitsplatzwahl des Spielers auch beschränken können (siehe Berbatov bei Euch; der konnte auch nur zu einem Verein gehen, der die Ablöse in bestimmter Höhe zahlte).
Zudem liegst Du einem Irrtum auf, wie viele andere, auch im FC-Brett. VERHANDELN darf man IMMER, wenn der abgebende Verein informiert wird, was Holzhäuser getan hat - nur unterschreiben darf man nur innerhalb der Sechsmonatsfrist, was ich aus Gründen der Fairness auch völlig in Ordnung finde, um eben KEINE Unruhe beim abgebenden Verein aufkommen zu lassen. Dies ist nun doch geschehen. Der FC hat Vertrag bis 2008, muss aber den Spieler wohl doch früher abgeben, weil er weiss, dass er mit dem neuen Verein längst klar ist, der Spieler beim Publikum unten durch ist, das Betriebsklima belastet und der Spieler wohl nicht mehr die volle Leistung abrufen kann. Dies wäre bei statutenkonformem Verhalten von Helmes und LEV eben erst ein Jahr später erfolgt. Diesen Schaden hat der FC nun trotzdem erlitten. Deshalb ist man in Köln so sauer.
ZitatOriginal von -eMtz-
ich glaube in dem ganzen Hickhack haben einige die Tatsachen verkannt!
Es war nie die Absicht vom Bayer irgendwelche Lücken zu nutzen, sondern das kam alles erst durch den Wirbel zu stande!
Es war ganz einfach so, dass man mit Helmes einen Vertrag für diesen Sommer gemacht hat, einfach für den Fall dass der FC die Option nicht zieht und einen für den Fall dass er sie doch zieht! fertig aus Ende! Alles andere ist Spekulation und erst durch das ganze hin und her entstanden!
Das stimmt. Dennoch musste Leverkusen auf die Lücke warten. Hätte der FC im Dezember 2006 die Option schon gezogen, wäre es nie zu dem Theater gekommen, weil Leverkusen und Helmes nie eine Einigung hätten verkünden dürfen. Genau DAS ist es, was den FC stört. Dass Helmes in die erste Liga will, ist legitim, dass es ausgerechnet Leverkusen sein soll, ist ärgerlich, aber auch legitim. Allerdings war es gegen die Absprache zwischen FC und Helmes, dass der Spieler sich hinter dem Rücken des FC mit einem anderen Verein einigt und nebenbei noch Vertragsgespräche mit dem FC führt.
Leverkusen wähnte sich auf der rechtlich sicheren Seite, obwohl sie davon ausgehen mussten, dass der FC die Option zieht. Meier hat das Holzhäuser ja auch so im Herbst 2006 angekündigt, als LEV den FC über das Interesse informierte. LEV musste also davon ausgehen, dass der Spieler gebunden ist - oder auf die Lücke warten. Die konnten sie aber nur erkennen, indem sie permanent mit dem Spieler in Kontakt standen und genau das Zeitfenster abpassen konnten. Helmes hat den FC umgekehrt hingehalten und nicht mit offenen Karten gespielt. Der FC zog nur deshalb die Option nicht, weil es dazu eine mündliche Absprache zwischen Helmes und dem FC gab. Mit Helmes sollte auf Augenhöhe verhandelt werden, ohne Druck durch die Option auszuüben. Das war naiv, keine Frage. Schade, dass der Spieler diese gut gemeinte Schwäche des FC ausgenutzt hat.
@ Bob:
Die Quelle ist zwar seriös, aber dennoch nicht korrekt. Die DFL hat folgendes geschrieben:
„Der am 26.01.2005 vom 1. FC Köln vorgelegte Arbeitsvertrag mit dem Spieler Helmes vom 20.12.2004 hat nach der wirksamen Ausübung der beiderseitigen Verlängerungsoption durch den 1. FC Köln Vorrang im Sinne des § 13 Nr. 2 c) LOS gegenüber einem anderen Vertrag, soweit dieser für den gleichen Zeitraum (01.07.2007 bis 30.06.2008) gültig ist.
Der am 29.01.2007 von Bayer 04 Leverkusen vorgelegte Arbeitsvertrag mit dem Spieler Helmes vom 26.01.2007 mit einer Laufzeit ab 01.07.2008 kann verbandsrechtlich keine Rechtswirkungen entfalten, da der Vertrag im Ergebnis gegen die Wertung des § 5 Nr. 1 Abs. 8 Satz 2 LOS verstößt. Den uns vorliegenden Arbeitsvertrag werden wir Bayer 04 Leverkusen zu unserer Entlastung zurücksenden.“
Dies ist keine Interpretation des FC, wie die anderen Punkte auf der FC-Homepage, sondern Zitat der DFL, jedenfalls laut FC. Den Originalbrief habe ich bisher auch nicht in der Hand gehabt. Hier ist auch davon die Rede, dass eben auch der Vertrag ab 01.07.2008 unwirksam ist. Ich kann mir bei aller Inkompetenz, die man der FC-Führung vorwerfen kann, nicht vorstellen, dass sie die DFL-Entscheidung falsch zitieren.
Leverkusen kann danach ab Januar 2008 einen neuen Vertrag mit Helmes ab 01.07.2008 abschliessen. Vorher nicht.
Hallo,
ich hoffe, ich störe hier nicht allzusehr, aber ich habe auch als FC-Fan ein gewisses Interesse an Eurem Verein, da ich in LEV aufgewachsen bin und den Verein seit 1979 verfolge. Ich war sogar mal eine Saison Ordner bei Euch, 1989/90. Ich finde, man muss sich immer beide Seiten anhören, wenn man vernünftig diskutieren will. Ich hoffe, dass das hier möglich ist, auch wenn ich es bei den meisten nicht erwarte.
In der Sache habe ich mich unheimlich über die Partei Helmes geärgert. Das ist aber ein FC-internes Problem, das Leverkusen nicht betrieben, sondern nur dankend ausgenutzt hat.
Leider habe ich beim Lesen dieses Threads auch festgestellt, dass die Vereinsbrille hier genauso zu unsinnigen und unsachlichen Beiträgen führt, wie beim FC-Brett. Das ist wohl normal, egal bei welchem Verein. Ich will hier auch gar nicht um Ausgleich bemüht sein, das ist weder gewollt noch möglich. Der Hass darf ruhig weitergepflegt werden.
Nur mal als Kommentar aus der Kölner Ecke: Dass dem 1.FC Köln das Recht zur Optionsausübung bis 30.04.2007 nicht genommen werden konnte, war von vorneherein klar. Die Option bestand beidseitig und ist nicht sittenwidrig. Sie ist Bestandteil des Vertrages und kann von dritter Seite nicht ausgehebelt werden. Die DFL hatte zu klären, ob es ein Zeitfenster gegeben hat, in dem Bayer Leverkusen mit Patrick Helmes einen Vertrag abschliessen konnte. Dieses Zeitfenster kann nur zwischen dem 01.01.2007 und dem Tag der Kölner Optionsziehung bestanden haben, da diese Zeit innerhalb von sechs Monaten vor Vertragsende in Köln liegt. Hat dieses Zeitfenster NICHT bestanden, weil die Möglichkeit der Option WIE ein Quasi-Vertrag zu werten ist, war die Vertragsunterschrift sowohl für 2007 als auch für 2008 von Anfang an nicht statutenkonform, da eben der Spieler dann mehr als sechs Monate Vertragslaufzeit hatte. Die Meldungen von heute sind widersprüchlich. Das Zitat auf der FC-Homepage sagt allerdings, dass beide Verträge mit Leverkusen verbandsrechtlich unwirksam sind. Mal sehen, ob morgen mal die gesamte DFL-Entscheidung im Wortlaut zu lesen sein wird. Vorher bleibt sowohl hier als auch bei uns am FC-Brett vieles Spekulation.
Sportliche Grüße!