Erlaub in Jena oder auch nicht!
Abstimmung mit Gastverein über zulässige Fanutensilien / Aktivitäten
alles genehmigt – bei Einhaltung der Stadionordnung*
Choreo: nein *
Fahnen (max. Stangenlänge / Durchmesser): 1,50 – Durchm. 3 cm*
Doppelhalter: ja*
max. Aufhanghöhe von Zaunfahnen bzw. Transparenten: 1,20 m – ist der Zaun voll kommen keine weiteren Zaunsfahnen in den Block*
Capo mit Megaphon: 1 – namentlich*
Trommel (eine Seite offen):
5 – namentlich* große Schwenkfahnen: 5 mit Fahnenpass oder namentlich*
Block (Überzieh-)Fahne: nein * etc.
Info an Gästefans* Rucksäcke und Beutel werden am Einlass komplett abgenommen und beim Auslass wieder übergeben* „normale“ Gürteltaschen mit persönlichen Dokumenten dürfen nach Kontrolle an der Person bleiben* Banner, Fahnen u.ä. werden am Eingang auf Inhalt geprüft* Hinweis auf verbotene Bekleidungsmarken z.B. ThorSteinar
Zur einerseits sicheren Durchführung und andererseits Gewährleistung einer stimmungsvollen und leistungsfördernden Atmosphäre der Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena in der 3. Liga sowie der NOFV-Oberliga (II. Mannschaft) und im DFB Pokal werden für den Zeitraum der Saison 2012/2013 folgende Festlegungen getroffen. Grundlagen für diese Festlegungen sind :
1. Sicherheitsrichtlinie DFB, NOFV.
2. Auflagenbescheid der Stadt Jena, in der Fassung vom 12.07.2011
3. Stadionordnung.
4. Hausordnung im Rahmen der Ausübung des privaten Hausrechtes.
Diese Festlegungen gelten für Heim- und Gästefans! Abweichungen davon kann der Veranstalter nach vorliegender Sicherheitslage festlegen!
* Fahnen und Doppelhalter sowie sonstige Stangen für Transparente oder Choreographien sind generell zulässig, sofern sie die in der Stadionordnung vorgegebenen Höchstmaße (Stab bis 1,50 m Länge und 3 cm Durchmesser) nicht überschreiten.
* Für Besitzer von Schwenkfahnen, deren Stäbe die zulässigen Maße überschreiten, wird ein so genannter „Fahnenpass“ durch den Verein ausgestellt. In Verbindung mit diesem Fahnenpass können die Fahnen entsprechend mitgeführt werden. Bei sicherheitsgefährdender Handhabung oder sonstiger missbräuchlicher Benutzung der Fahnen / Fahnenstäbe wird der Fahnenpass vom Verein eingezogen.
* Choreographien, sind von den Fans mindestens 14 Tage vor dem Termin des entsprechenden Heimspiels beim Verein anzumelden. Der Anmelder haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Choreographie. Dabei sind Materialien, die nicht der Stadionordnung entsprechen (bspw. Stangen über 1,50 m) mitzuteilen. Choreographien sind bei Einhaltung der Anmeldefrist grundsätzlich zulässig. Einer Genehmigung bedürfen jedoch Materialien, welche nicht der Stadionordnung entsprechen.
* Choreographiematerial muss am Vortag des jeweiligen Heimspiels ins Stadiongelände gebracht werden und wird dort unter Verschluss aufbewahrt. Vor der Verbringung in den Zuschauerbereich erfolgt eine Kontrolle durch den Ordnungsdienst.
* Zur Aufhängung von Zaunfahnen im Heimfanbereich und zur Umsetzung von Choreographien (bspw. Entfalten Fronttransparent) sind Fans mit Innenraumberechtigung durch den Ordnungsdienst über das Tor zwischen den Blöcken N und M in den Innenraum zu lassen. Bei der Umsetzung von Choreographien durch Gästefans, erfolgt eine gesonderte Reglung über die Durchführung durch die Sicherheitsberatung.
* Im Anschluss an die Choreographie wird durch die Fans das Choreographiematerial in den Innenraum durchgereicht und durch im Innenraum befindliche Fans mit vorliegender Innenraumberechtigung aus dem Innenraum verbracht.
* Spruchbänder auf Tapete oder Stoff sind als Form der freien Meinungsäußerung generell zulässig, sofern sie keinen strafrechtlich relevanten Inhalt darstellen. Die Entsorgung erfolgt adäquat zu Choreographien.
* Die Inhalte von Choreographien und Spruchbändern werden durch den Fanbeauftragten des Vereins geprüft und das Ergebnis der Sicherheitsberatung mitgeteilt!
* Maximal 5 Trommeln als Lärminstrumente sind generell gestattet. Es können jeweils 1 Paar Ersatz-Trommelstöcke mitgeführt werden.
* Zur Koordination der Fangesänge / Anfeuerungen ist die Benutzung maximal von 2 Megaphonen generell gestattet.
* Im Bereich des Fanblocks können 3 Fans (Vorsänger und/oder Trommler) auf eigene Gefahr den Zaun besteigen. Diese Fans sind gleichzeitig im Rahmen der Selbstregulierung mit in der Verantwortung, beim Besteigen der Zäune (i.d.R. nach Torerfolgen, Fehlentscheidungen o.ä.) beruhigend auf die anderen Fans einzuwirken, damit der Zaun von diesen unmittelbar wieder verlassen wird.
* Beim Besteigen der Zäune,d.h. wenn in emotional aufgeladenen Spielsituationen (z.B. Torerfolg, Strafstoß, vermeintliche Fehlentscheidung o.ä.) mehrere Fans den Zaun besteigen, wird durch die Ordner im jeweiligen Stadionbereich (Innenraum), Mitarbeiter des Fan-Projektes sowie im Rahmen von Selbstregulierung durch die Fans selbst Einfluss genommen, dass der Zaun unmittelbar wieder verlassen wird.
* Zaunfahnen sind generell zulässig. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Werbung überdeckt wird und die Sicht der Zuschauer in den unteren Reihen gewährleistet ist. Die Höhe der Zaunfahnen darf 1,20 m nicht überschreiten. Hierauf ist durch den Ordnungsdienst bereits bei der Anbringung der Zaunfahnen zu achten und Einfluss zu nehmen. Außerdem sind die Fluchttore freizuhalten. Die große Zaunfahne „SÜDKURVE“ ist ausdrücklich zugelassen! In den Kurvenbereichen kann auch der rückwärtige Zaun zur Befestigung von Zaunfahnen genutzt werden. Zaunfahnen können durch die jeweiligen Fans, vom jeweiligen Block aus selbst angebracht werden. Auf die Möglichkeit, dass eine Begleitung durch Ordner erfolgt, wird verwiesen!
* Sollte die Kapazität zum Aufhängen von Zaunfahnen im jeweiligen Block ausgeschöpft sein, so dürfen die Zaunfahnen nicht mit in den Block gebracht werden. Auf Wunsch können diese durch den Ordnungsdienst im Innenraum (Laufbahn) ausgelegt werden.
* Jenaer Fans, die aufgrund eines örtlichen oder bundesweiten Stadionverbotes vom Besuch der Heimspiele ausgeschlossen sind, dürfen 20 Minuten nach Ende der Pressekonferenz (Definition durch Auflagenbescheid) das Stadiongelände betreten.
* Bauch- bzw. Gürteltaschen sind für alle Besucher gestattet. Entsprechende Kontrollmaßnahmen sind zu akzeptieren. Auf die Abgabemöglichkeit wird verwiesen!
* Das Mitführen von „erbeuteten“ Fanutensilien („erbeutete“ Schals, Fahnen, Trikots usw.) ist am Einlass zu unterbinden.
Besonderheit Gästefans:
* Gestattet werden bis 5 große Schwenkfahnen nach vorheriger Anmeldung über die jeweiligen Fan-Beauftragten oder Fan-Projekte (mögl. mit Fahnenpass des Gastvereins). Beim Einlass ist darauf zu achten, dass die Anzahl der mitgeführten Fahnen (Stoff) auch der Anzahl mitgeführter Fahnenstangen bzw. Teleskopstäbe entspricht.
Der Verein behält sich vor, bei Verstößen gegen die Festlegungen, mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren ! Festlegung der Veranstalter FC Carl Zeiss Jena e.V. im Rahmen der Ausübung des privaten Hausrechts in Ergänzung der „Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 04.07.2008“ Im Rahmen der Ausübung seines privaten Hausrechts als Veranstalter von Fußballveranstaltungen legen der FC Carl Zeiss Jena e.V. und die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH für alle Heimspiele sämtlicher Mannschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. und der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH in Ergänzung des § 6 („Verbote“) der Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 04.07.2008 folgendes fest: Verboten ist den Besuchern der Heimspiele aller Mannschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. und der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH neben den in § 6 („Verbote“) der Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 04.07.2008 aufgeführten Verboten weiterhin: · Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder
mitzuführen, deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt· Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind. Hierzu wird eine entsprechende Liste geführt und regelmäßig ergänzt. FC Carl Zeiss Jena e.V. FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbHDas Präsidium Geschäftsführer Jena, den 02. Juli 2009---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind (Strafrechtlich verbotene Symbole wie Hakenkreuz, FAP-Parteiabzeichen, Sig-Rune der verbotenen ANS/NA, NF-Symbol, Odalrune, Wolfsangel, Keltenkreuz, Gauwinkel, SS-Symbole usw. werden nicht gesondert aufgeführt) Kleidungsmarken und / oder –aufschriften:· Thor Steinar· Landser· Masterrace· CONSDAPLE (nicht zu verwechseln mit LONSDALE !!!)· Ultima Thule· Erik and Sons bzw. Erik & Sons Aufschriften, Symbole, Zahlencodes:
* 18 (= A-dolf H-itler)
* 88 (= H-eil H-itler)
* 14 bzw. 14 Words (geht auf ein Zitat des US-N-azis David Lane zurück)
* Kombination 14/88 bzw. 1488
* 28 (= Blood & Honour – in Deutschland verbotene N-azi-Organisation)
* Blood & Honour bzw. B & H (s.o.)
* Combat 18 bzw. C 18 (“bewaffneter Arm” von B & H)
* Hammer und Schwert (u.a. ehem. Gaufeldzeichen der HJ)
* Rudolf Heß
* Schwarze Sonne (12armiges Hakenkreuz bzw. Rad aus 12 Sig-Runen)
* Zahnrad (Symbol Reichsarbeitsdienst bzw. Deutsche Arbeitsfront, Symbol der verbotenen FAP)
* Ku Klux Klan (KKK) / KKK-Kreuz / KKK-Blutstropfen
* White Power / White-Power-Faust
* RaHoWa bzw. Racial Holy War (z. dt. “Heiliger Rassenkrieg”)
* WAR bzw. White Aryan Resistance / WAW bzw. Weißer Arischer Widerstand
* ZOG (Zionist Occupied Government – z. dt. “Zionistische Besatzungsregierung”)
Achtung: Symbole mit zerschlagenem Hakenkreuz bzw. Hakenkreuz, das in Mülleimer geworfen wird sind nicht strafbar !!!