Alles anzeigenNaja
"9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf bzw. die Vergabe von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige und damit untersagte Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;"
g zieht aber nur bei einer unzulässigen Weitergabe... Also nicht wenn ich gegen Heidenheim meinen Schwager von der Alb mitnehme...
g) ist erkennbar rechtlich unwirksam - dass weiß der Bayer auch genau, schreibt es halt trotzdem in die AGB rein. Es gibt zu dem Thema klare Rechtsprechung. In AGB darf ich NUR den gewerblichen (= auf Gewinnerzielung ausgelegten) Weiterverkauf (d.h. zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis) verbieten.
Die Weitergabe an "Gästefans" kann nicht rechtswirksam verboten werden (nicht in AGB).
Daher ist es auch Blödsinn, wenn hier immer mal wieder die Forderung hochkommt, der Verein müsse gegen Leute vorgehen, die Ihre Tickets weitergeben. Wenn der Verein keine Gewerblichkeit nachweisen kann hat er keinerlei Handhabe.