Das ganze dann mal, wenn wir uns in die Bayer 04 Sicht hineinversetzen:
Einzugsermächtigungen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Für Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigungen müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen.
Die deutsche Kreditwirtschaft hat im Juli 2012 ihre Kundenbedingungen angepasst und so die Voraussetzung geschaffen, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen vom Zahlungsempfänger als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weitergenutzt werden können. Sie informieren Ihre Kunden lediglich noch über die jeweilige Mandatsreferenz, Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Wann muss aufgrund von Änderungen der Mandatsdaten ein neues Mandat
eingeholt werden?
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und
Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z. B. Namensänderung durch Heirat,
Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den
Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten Art und Weise
vorzunehmen und im Datensatz mitzuteilen.
Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers
ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.
Sollte sich aber wohl eher nichts geändert haben, denn gehe immer noch zum Bayer und nicht zu nem anderen Gammels Verein...