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Hamburg - Die Bielefelder Kriminalpolizei ermittelt nach Informationen des SPIEGEL seit Anfang dieses Jahres gegen den früheren Bielefelder Erstligaprofi Brinkmann wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue.
DPA
Ehemaliger Bielefelder Profi Brinkmann (l., 2003 gegen den Kaiserslauterner Tchato): Dubioser Platzverweis
Die Fahnder untersuchen, ob Brinkmann (derzeit Preußen Münster) Geld dafür erhalten hat, dass er im Bundesligaspiel gegen die damals vom Abstieg bedrohte Mannschaft von Bayer Leverkusen am 4. Mai 2003 vorzeitig des Feldes verwiesen wurde.
Die Kripo Bielefeld vermutet einen Zusammenhang mit einer dubiosen Geldentnahme aus der Kasse von Bayer Leverkusen im Juni 2003. Damals hatten der ehemalige Bayer-Manager Calmund und ein Mitarbeiter drei Schecks über insgesamt 580.000 Euro ausgestellt und das Geld an den Spielervermittler Volker Graul gezahlt.
Graul hatte dem Club dafür zehn Monate später eine Rechnung für die "Vermittlung einer Kaufoption" an zwei Spielern zugesandt. Belege zu dieser angeblichen Kaufoption finden sich in den Büchern von Bayer allerdings nicht. In den Akten der Bielefelder Kripo findet sich ein Vermerk eines Ermittlungsbeamten über ein Gespräch, das er mit einem Zeugen geführt hat, der Brinkmann sehr gut kennt.
Demnach hatte dieser Zeuge Brinkmann nach dem Spiel in Leverkusen im Mai 2003 auf dessen "schlechte Leistung" und den Platzverweis angesprochen. Das sei schon in Ordnung, soll Brinkmann sinngemäß geantwortet haben, schließlich sei er gut dafür bezahlt worden. Gegenüber dem SPIEGEL weist Brinkmann den Verdacht, von Graul oder von Dritten Geld für eine Manipulation bei dem Spiel in Leverkusen erhalten zu haben, entschieden zurück.
Auch Calmund dementiert diesen Vorgang: "Das ist definitiv absolut ausgeschlossen." Graul ließ über seinen Anwalt erklären, er weise "jeden Vorwurf einer Spiel-/Spielermanipulation als abwegig zurück". Im Zusammenhang mit der 580 000-Euro-Zahlung ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Calmund wegen des Verdachts der Untreue und gegen Graul wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue.
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,405380,00.html