Beiträge von grimbo

    Zitat

    Original von turtle 04


    Das ist doch was Marius angesprochen hat. Durch die Verdachtsregelung kommt es u.U. zu keiner weiteren Prüfung der Vorfälle und die SVler haben keine weitere strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.


    Nur das die ganze Theorie mit geltendem deutschem Recht kollidiert. Bei Geschichten wie Landfriedensbruch etc. besteht "öffentliches Interesse", sprich das ganze wird soweit beweisbar angeklagt etc. Ein Stadionverbot wird also niemanden vor Strafverfolgung schützen. Umgekehrt wäre der richtige Weg, wenn rechtskräftig verurteilt wird ein SV fällig, vorher nicht. So gesehen ist die vorherige Argumentation sogar ein bißchen zynisch.