zur haftungsfrage:
ich habe zwei jahre lang haftpflicht schäden regulieren dürfen (echt interessant)
Aaaaaalso.......
Die Haftpflichtversicherung dient dem zweck der schadenübernahme, wenn ein gesetzlicher schadenersatzanspruch besteht.
D.h. um zu Haften muss ein verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegen. Fehlt dieses d.h. ist der schaden ohne verschulden der Person geschehen, muss man auch nicht haften --> nicht zahlen.
d.h. im klartext, wenn ich nicht schuld bin, muss ich auch nicht zahlen.
in dem vorliegenden fall wäre es für die eltern super, wenn man ihnen eine aufsichtspflichtverletzung vorwerfen könnte, denn so hätten sie schuldhaft an dem schadenfall beigetragen und müssen haften - was dann die haftpflicht auffängt.
jedoch ist es hier fraglich ob den eltern dies vorgeworfen werden kann, ABER unabhängig davon, haben die kinder sich schuldhaft verhaöten und den brand entfacht.
hier haften die kinder (der spruch eltern haften für ihre kinder ist absoluter blödsinn) und dies wird von der haftpflicht getragen.