...ich sag mal so:
was wirklich passiert ist wissen nur die direkt beteiligten, was an die öffentlichkeit gelangt sind nur kleine teile des puzzles!!
bevor ich weiter schreibe, würde es mich interessieren auf welcher anspruchsgrundlage jens sich bezieht?
denn wenn er sagt, hier liegt eine betriebliche übung vor (betriebliche übung liegt vor, wenn ein arbeitgeber eine von sich aus freiwillige leistung wiederholt [laut geltender rechtsprechung 3x], ohne dabei jedes mal sich ein jederzeitiges widerrufsrecht einzuräumen - dann hat der arbeitnehmer auch in zukunft einen anspruch auf diese leistung-selbst wenn das ganze nicht schriftlich im vertrag niedergelegt worden ist!!!
ein beispiel aus der welt der normalverdiener:
euer arbeitsvertrag sieht 12 monatsgehälter vor - euer arbeitgeber gewährt euch jedoch seit drei jahren ein 13. gehalt als weihnachtsgeld!
im vierten jahr - rechnet ihr wiederum ganz fest mit dem weihnachtsgeld, aber euer arbeitgeber sagt: "nö, gibts nix!"
dann liegt jedoch eben genau eine solche betriebliche übung vor, d.h. der arbeitgeber muss euch das 13. gehalt zahlen!
wenn nun also beim jens eine solche betriebliche übung vorliegt - d.h. in diesem konkreten fall, wenn jens bereits dreimal von seinem arbeitgeber infolge einer längeren verletzung lohfortzahlung bekommen hat, dann ist das jetzt sein absolutes recht, das auch jetzt einzufordern!!
@ jens
die betriebliche übung ist doch deine anspruchsgrundlage oder??
wenn nicht, dann geb ich dir den tipp es damit mal zu probieren