Solange die Sache auslegungsfähig ist, wird sie zu Ungunsten Bayers ausgelegt werden. Die Rollenverteilung ist klar: Auf der einen Seite der Bayer mit dem ergaunerten Geld von den Teldafaxkunden, auf der anderen Seite die 700.000 geprellten Gläubiger, die größtenteils Privatpersonen sind.
Ich kann die Sache auch bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen. Bayer hat sich sehenden Auges mit dubiosen und skrupellosen Leuten eingelassen und sehr angestrengt übersehen, dass da a) Leute abgezockt werden und b) das Ganze mittelfristig vor die Wand fährt. Selbst als auch die blödesten langsam kapiert haben, dass das ein Geldgrab wird, haben der Bayer und unser Rudi fleißig geworben und sich damit mitschuldig am Unglück tausender gemacht. Da kann ich das Bestreben verstehen, so viel wie möglich von diesen Geldern wieder an die Geprellten zurückfließen zu lassen. Blöd nur, dass sich das meiste davon der Inso-Verwalter einstecken wird, von daher bin ich der Meinung, dass der Zweck der Auslegung gegen Bayer nicht erreicht wird und folglich streng nach Beweislage geurteilt werden müsste. Und da gilt die Unschuldsvermutung.
Und soweit ich weiß hat die GmbH überhaupt keine Rückstellungen bilden müssen, da ein eventuell eintretender Schaden von der AG übernommen wird. Oder?