Das ist doch völliger Quatsch, in jeder scheiß Gaststätte sind U16-Personen. Und nein, du hast das JuSchG nicht richtig verstanden, es steht eindeutig drin "Mit Einem personen/erziehungsberechtigten ODER zur Aufnahme von blablabla".
Und mal im ernst, mit wieviel U16-Jährigen ohne Begleitung ist überhaupt zu rechnen? U18 Ok, aber U16? Dürfte vor allem außerhalb von Spieltagen gegen 0 gehen.
Das NiSchG muss/soll also beachtet werden, dass JuSchG ist egal Du zahlst die Strafen ans Ordnungsamt?
Bezüglich des NiSchG könnte man ja das unternehmerische Risiko, welches durch das Rauchverbot entsteht, durch eine Erhöhung der Bierpreise mindern. Wie wäre es mit 50% Rauchverbotszuschlag?