Zitat
Original von Mucki73
Das was du meinst, ist eine Zusatzversicherung die von jeder Versicherung angeboten wird, hat aber nichts mit dem Verdienstausfall zu tun. Zudem ist der Jenne noch nicht Berufsunfähig.
Wenn du von der BG dein Gehalt beziehst(i.d.R. so um die 60% vom monatlichen Gehalt), kannst du, wenn es ein nicht selbstverschuldeter Arbeitsunfall war, die restlichen 40% einklagen beim Unfallgegner (so blöd es klingt, ist in diesem Fall der Bayer der "Gegner") einklagen und in der Regel wird das von Versicherungen übernommen.
Angenommen, du wirst bei deinem Arbeitgeber (gehen wir mal davon aus, du arbeitest in einem Lager oder so) von irgend einem herabfallenden Gegenstand so verletzt, daß du über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bist(sagen wir zum Beispiel mal 5 Monate), würdest du dann für den Zeitraum (sprich 3einhalb Monate) auf jeweils 40% Lohn verzichten ? Ich denke nicht, oder ?
Um mal wieder zum Jenne zurück zu kommen, was ich mit Verdienstausfall meine, sind entgangene Auflauf-, Punkt- und Siegprämien sowie die Differenz zwischen den 60% von der BG und dem was er normal beziehen würde. Denn dies alles würde er ja bekommen, wenn er nicht verletzt wäre---
Alles anzeigen
Danke,Mucki - ich weiß was eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist. 
Ich hatte " Stichwort auch " geschrieben.....
Es ging nur darum, wofür wir mittlerweile ergänzend wenn nicht gar
komplett selber zahlen müssen, sofern wir berufs,erwerbs- oder arbeitsunfähig werden und dann nicht dumm in die Luft gucken wollen.
Was Deinen "Unfallgegner Bayer 04" und die restlichen 40% angeht,bist Du
m.E. "leider" auf dem Holzweg.
Die BG prüft die Schuldhaftigkeit des Schadenverursachers so es denn eine gibt.
Somit wäre die Bayer04 Fußball-GmbH nach Deiner Auslegung schon durch ihren Spielbetrieb Verursacher.Danke.Dann können wir den Laden gleich zumachen.
Hat der Verein dem Nowotny in die Haxen getreten oder Minen im Rasen verbuddelt ? Wo liegt die Schuld ? In der Manschaftsaufstellung ?
Ließ Dir mal das BGB bezüglich der Haftung durch und wann Ansprüche gelten gemacht werden können / könnten.
In den BG sind die Höchstsätze im Allgemeinen sehr ähnlich und nach oben schon limitiert ; wie's bei den Fußballern aussieht weiß ich nicht.
Nichtsdestotrotz wird bei den Kickern auch dem Berufsrisiko durch exorbitante Gehälter Rechnung getragen.
Den eigenen Lebensstandard / das Einkommen abzusichern ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers.
Wenn ein Verein so blöd ist,zusätzlich auch noch diese Kosten zu tragen,
sieht es anders aus.Verhandeln kann man über alles.
Offensichtlich haben aber die Berater- und Anwaltsvollpfosten diesen Passus
leider nicht eingearbeitet - sonst müßte man nicht vor Gericht ziehen.
Das gibt sowieso das Eigentor des Jahres.
Bemerkenswert ist die Tatsache,daß diese Gierhälse in solchen Fällen sofort
ihre Rechtsverdreher bemühen - selbiges hätte der Bayer mal nach der Grottensaison tun sollen,als weiterhin fürstlich bezahlt wurde aber null Gegenleistung kam.