ZitatAlles anzeigenOriginal von B04Forever
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich meine mal folgendes gelernt zu haben:
Ein Kaufvertrag ist es auch, wenn beide Parteien eine unmissverständliche Willenserklärung abgeben, EGAL in welcher Form (also auch mündlich z.b.).
Wenn also (wie hier per PN´s) ein Käufer was kaufen will von einem Verkäufer der ihm das verkaufen will, und sich beide einig sind über Bezahlung etc., ist das m.E. ein rechtsgültiger Kaufvertrag!
Dass dabei nur eine der beiden Parteien (in dem Fall ich als Käufer) seinen Teil des Vertrages erfüllt hat, die andere Partei (Verkäufer) mangels Auslieferung der vereinbarten Ware hingegen NICHT, ist zunächst einmal nur ein Hemmnis bzw. Lieferverzug.
Da der Verkäufer aber nicht auf die Aufforderung zur Auslieferung reagiert und sich in keiner Form äussert, aber den bezahlten Betrag bisher einbehält, erfüllt das den Straftatsbestand des Betruges!
RSG
Marcel
Das ist so richtig.