Antrag abgelehnt
Letzte Woche stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, alle Formen von Diskriminierungen zu thematisieren, Bürgerrechte von Fußballfans zu stärken und für einen friedlichen und integrativen Fußballsport zu werben. Der Antrag wurde abgelehnt.
Insgesamt umfasste der Antrag folgende zwölf Punkte:
1. Alle Vereine und Landesverbände sollen die Erklärung „Gegen Diskriminierung im Fußball unterzeichnen“
2. Einrichtungen einer „Antidiskriminierungszentrale Sport“ nach dem Vorbild der Koordinationsstelle Fanprojekte zu unterstützen
3. Eine Konzeptentwicklung mit DFB und DFL zum Umgang mit Diskriminierungen
4. DFB und DFL bei der jährlichen Durchführung von Fankongressen zu unterstützen 5. Die rechtswidrige Datei „Gewalttäter Sport“ auf eine verfassungsgemäße Grundlage stellen
6. Zweijährliche Metastudien zum Zuschauerverhalten erstellen
7. Finanzielle Mittel für die Koordinationsstelle Fanprojekte zu erhöhen
8. Einen Fonds einzurichten, mit dem die Projekte für Respekt und Toleranz im Fußball sowie lokale Projekte finanziell zu fördern
9. Den Aufbau von gewaltpräventiven, antidiskriminierenden und integrativen Initiativen auf Landesebene analog zum Programm „Interkulturelles Konfliktmanagement im Fußball“ der Sportjugend Hessen zu fördern
10. Eine unabhängige Ombudstelle einzurichten, die unbürokratisch zwischen Fans, Vereinen, Verbänden, Fanprojekten und Sicherheitsbehörden vermittelt, um mehr Einzelfallgerechtigkeit und Transparenz bei der Stadionverbotsvergabe zu gewährleisten
11. Maßnahmen für eine verbesserte, anlassunabhängige und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und den Fanprojekten zu ergreifen.
12. Eine Sicherstellung, dass finanzielle Mittel für eine präventive und pädagogische Fansozialarbeit nach den Vorgaben des Nationalen Komitee Sport und Sicherheit bereitgestellt werden.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD und CDU abgelehnt. In der offiziellen Begründung der CDU heißt es: „Der Antrag enthalte eine Reihe von Selbstverständlichkeiten und Banalitäten.“ Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter und jetzige CDU-Bundestagsabgeordnete Bernd Heynemann äußerte sich in einer Rede zum Antrag und erklärte, dass es bei Fußballfans grundsätzlich drei Typen gäbe. So sei der erste Typ derjenige, der gerne ins Stadion geht, um guten Fußball zu sehen und seine Mannschaft anzufeuern. Die zweite Gruppe Fans sind nach Heynemann die Hooligans, die „vorrangig Ausschreitungen mit anderen Fangruppierungen und der Polizei und den Ordnungskräften provozieren wollen.“ Ihnen sei, so Heynemann, das Zünden von bengalischen Feuern und Rauchbomben ein legitimes Mittel, um andere zu stören. „Die dritte Gruppe, die so genannten Ultras, haben sich zum Ziel gesetzt, im Vorfeld des Stadions, das heißt in der Stadt und im Stadion schon Hasspunkte, Gewaltpunkte, Krawallpunkte zu setzen. Und sie haben mit dem Fußball nichts mehr zu tun, stellen aber eine große Bedrohung dar, da sie sich beim Anmarsch und beim Rückmarsch der Fans zum und vom Stadion mit unter diese mischen und damit Ausschreitungen mit den Ordnungskräften und der Polizei provozieren“, so Heynemann weiter.
Die FDP stimmte zwar zu, dass der Antrag in die richtige Richtung ginge, aber enthielt sich letztendlich der Stimme. Lediglich DIE LINKE stimmte für den Antrag, sie empfand es für richtig, dass Diskriminierungen jeglicher Art thematisiert werden. Gleichzeitig forderte DIE LINKE auch „Bund, Länder und die Kommunen aber auch die Vereine stärker in die Pflicht zu nehmen“, um die Finanzierung der Fanprojekte auch weiterhin zu sichern. Außerdem müsse der zum Teil problematische Umgang mit Fußballfans aus bürgerrechtlicher Sicht viel stärker hinterfragt werden. (Stadionwelt, 07.07.2009)